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Quelle:
www.mercatura.de/cms/front_content.php?idart=723Außerordentliche Hauptversammlung der Mercatura Cosmetics BioTech AG am 22. April 2010
Achim
ISIN:
DE0007552887WKN: 755 288
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 22. April 2010
um 10:00 Uhr
im Raum Hannover des Hotels „Gieschens Hotel“, Obernstraße 12, 28832 Achim stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der
Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter
Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und Wertminderungen durch
Zusammenlegung von Aktien sowie eine entsprechende Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.260.000,00, eingeteilt
in 7.260.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von jeweils
EUR 1,00, wird im Verhältnis 10:1 um EUR 6.534.000,00 auf EUR 726.000,00
herabgesetzt.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die
vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG), um in Höhe von
EUR 5.000.000,00 Wertminderungen auszugleichen und in Höhe von
EUR 1.534.000,00 sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt,
dass je 10 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von
jeweils EUR 1,00 zu einer auf den Inhaber lautenden Aktie mit einem Nenn–
wert von jeweils EUR 1,00 zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die sich
dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch zehn teilbare Anzahl von
Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt
und von ihr für Rechnung der beteiligten Aktionäre gemäß § 226 Abs. 3
AktG verwertet.
b. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten
der Durchführung der Kapitalherabsetzung zu regeln.
c. § 3 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) erhält in Anpassung an die vorstehenden
Beschlüsse mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:
„1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 726.000,00 (in Worten:
Euro siebenhundertsechsundzwanzigtausend). Es ist eingeteilt in
726.000 (in Worten siebenhundertsechsundzwanzigtausend) auf den Inhaber
lautende Aktien mit einem Nennwert von jeweils EUR 1,00 (in
Worten: Euro eins).“
3. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch eine Barkapitalerhöhung
mit Bezugsrecht und eine entsprechende Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, unmittelbar nach Wirksamwerden der Herabsetzung
des Grundkapitals das herabgesetzte Grundkapital zu erhöhen und folgende
Beschlüsse zu fassen:
a. Das auf EUR 726.000,00 herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen
um bis zu EUR 3.630.000,00 auf bis zu EUR 4.356.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 3.630.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem
Nennwert von jeweils EUR 1,00 erhöht. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar
2009 an gewinnberechtigt.
b. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,00 pro Aktie, mithin werden
die neuen Aktien zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu
EUR 3.630.000,00 ausgegeben. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum
Bezug anzubieten.
Fazit: Für 10 Alte 1 Neue...
Falls die Aktionäre keine Beschlüsse fassen ist der Gang zum Amtsgericht unausweichlich!
Emotionen und Psychologie leiten die Börse...
Y M