Deutsche Telekom:
Die SdK wird Vorstand und Aufsichtsrat nicht entlasten
Zur Hauptversammlung der deutschen Telekom AG am 28. Mai 2002 in Bonn hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Gegenanträge eingereicht, in denen sie sich gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ausspricht.
Als Begründung führt die SdK die katastrophale Kursentwicklung der Aktie an, die seit der letzten Hauptversammlung 42 % an Wert verloren habe (während der Dax nur 18 % einbüßte) und sich nun auf der Höhe des Emissionskurses von 1996 bewege. Die Ursachen seien vor allem im verschobenen Schuldenabbau, dem erstmaligen Konzernverlust und den ungewissen Ertragsaussichten im UMTS-Geschäft zu sehen. Zudem habe der Vorstand das Vertrauen in die Seriosität des Unternehmens beschädigt, da er im vergangenen Sommer der finnischen Sonera in geheimer Absprache erlaubte, 22 Millionen T-Aktien lange vor Ablauf der Haltefrist zu veräußern.
Dem Aufsichtsrat wirft die SdK vor, die Gesamtbezüge des Vorstandes um knapp 90 % auf nunmehr 17,4 Mio. Euro erhöht zu haben. Er habe damit ein falsches Signal gesetzt, denn angesichts einer Dividendenkürzung um 40 % hätten die Bezüge vielmehr sinken müssen. Stattdessen habe der Aufsichtsrat noch darüber hinaus 1,7 Mio. Aktienoptionen für den Vorstand ausgegeben. Unterstellt, dass der Kurs während der Laufzeit bis spätestens 2011 auf 66,5 Euro steigt - also auf den Kurs, den der Vorstand den Anlegern in der dritten Tranche als attraktiv verkauft hat - ergebe sich ein im Jahr 2001 zusätzlich verursachtes Einkommen von 63,7 Mio. Euro für den derzeit achtköpfigen Vorstand. Dem Aufsichtsrat sei daher die Entlastung zu verweigern.