Dt. Telekom vor Insolvenz ???!


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MrBoom:

Dt. Telekom vor Insolvenz ???!

 
14.06.02 22:36

Klagen kommen!
Dt.Telekom wird es schwer haben!


Anwältin: «Jetzt gegen die Telekom klagen»



Wer beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom Aktien gezeichnet hat, kann vor Gericht versuchen, sein Geld wiederzubekommen. Aber die Zeit wird knapp. Ein Gastbeitrag.

Von Monika Klutke, Kanzlei Sternal & Kollegen
Die T-Aktie sollte eine Volksaktie werden - zugegeben, sie war zumindest oberflächlich betrachtet auf dem richtigen Weg. Mit einer fünffachen Überzeichnung startete die Aktie des ehemaligen Staatsunternehmens am 18. November 1996 in die bis dahin unter Privatanlegern eher unbekannte Börsenwelt. Letztlich kannte jeder das Unternehmen und finanzierte es täglich mit - ein Griff zum Telefonhörer reichte da schon.

Vom ungebremsten Run auf die T-Aktie beflügelt, wurde am 28. Juni 1999 ein weiteres Aktienpaket auf den Markt gebracht - die zweite Tranche. Dennoch: Der Kurs stieg ununterbrochen bis zum Höchststand am 3. März 2000 auf 104 Euro. Doch dann gab es für die T-Aktie kein Halten mehr. Ungeachtet dieser Tatsache wurde am 19. Juni 2000 eine dritte Tranche Telekom-Aktien an die Börse gebracht.



Einbußen bis zu 75 Prozent

In der Zwischenzeit ist der Kurs erstmals unter den Ausgabepreis für Privatanleger beim Börsengang 1996 gesunken, und die Aktionäre aus der zweiten und dritten Tranche mussten erhebliche Einbußen zwischen 60 und 75 Prozent hinnehmen.

Zur Begründung einer Schadensersatzpflicht gegenüber den Anlegern wird der Deutschen Telekom vorgeworfen, in ihren Verkaufsprospekten zur zweiten und dritten Tranche keine oder nur unvollständige Angaben über Akquisitionen im Ausland und unrichtige Angaben über den Wert ihrer Immobilien gemacht, somit den Wert des Unternehmens falsch dargestellt und damit den potenziellen Aktionär nicht richtig über sich informiert zu haben.



Voicestream-Kauf verschwiegen

Tatsache ist, dass auf den Seiten 72 und 73 des Verkaufsprospektes zur dritten Tranche nur eine pauschale Absichtserklärung zur internationalen Expansion durch Akquisitionen in Europa und den Vereinigten Staaten steht. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Verhandlungen zum Kauf des US-Mobilfunkanbieters Voicestream beinahe abgeschlossen gewesen sein. Dies wird in einer in den USA anhängigen Klage gegen die Telekom wegen eines fehlerhaften Börsenprospektes zur Emission der Telekom ADS (American Depositary Shares - also aktienähnliche Wertpapiere in den USA) im Juni 2000 geltend gemacht. Einen Tag vorher ging die Telekom in Deutschland mit der dritten Tranche an die Börse. Kurz darauf, am 24. Juli 2000, wurde die geplante Voicestream-Übernahme durch die Telekom verkündet. Immerhin ging es bei diesem Geschäft um rund 50 Milliarden US-Dollar.

Ebenso schwieg die Telekom darüber, dass es innerbetriebliche Unstimmigkeiten über den effektiven Wert ihrer Immobilien gab. Laut Aussagen des ehemaligen Geschäftsführers der Immobilienverwaltungsgesellschaft DeTeImmobilien, Friedrich Görts, hatte er schon am 8. September 1998 in einem Brief Telekom-Vorstandschef Ron Sommer auf die Überbewertung der Immobilien der Telekom hingewiesen.



Immobilien falsch bewertet

Zum Tag der Privatisierung am 1. Januar 1995 erhöhte sich der bilanzierte Wert der Immobilien der Telekom von einem Tag auf den anderen von 23 auf 35 Milliarden Mark. Im Verkaufsprospekt zur zweiten und dritten Tranche wurde darüber nichts erwähnt. Dafür im zweiten Nachtrag zum dritten Verkaufsprospekt: Auf Seite drei dieses Nachtrags erklärt die Deutsche Telekom, dass sie alle Bewertungen überprüft habe und die Behauptungen der Falschbewertung zurückweist. Tatsächlich gesteht die Telekom aber Wertberichtigungen der Immobilien im Februar 2001 und nochmals im Dezember 2001 ein. Insgesamt soll sich die Telekom um etwa zwei Milliarden Euro verrechnet haben.

Aus diesen Gründen klagen bereits einige Aktionäre gegen die Deutsche Telekom in Deutschland und in den USA, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Mehrere Rechtsschutzversicherungen haben sich zur Finanzierung von Klagen gegen die Deutsche Telekom bereit erklärt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in Deutschland, anders als in den USA (dort: «class actions»), keine Sammelklagen gibt. Hierzulande muss wirklich jeder Geschädigte selber klagen.



Klagen unterbrechen Verjährung nicht

Die bisher eingereichten Klagen unterbrechen deshalb nicht die Verjährung für andere potenzielle Kläger. Ist die Verjährung eingetreten, gibt es keine Möglichkeit mehr, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Nach 47 Börsengesetz dürfen nicht mehr als 6 Monate vergangen sein, seitdem der Anleger von der Fehlerhaftigkeit des Prospektes Kenntnis erlangt hat - ansonsten ist der Anspruch verjährt.

Zwar hat der Anleger theoretisch sogar bis zu drei Jahre nach Veröffentlichung des Prospektes Zeit, Klagen aufgrund einer Prospekthaftung aus 45 Börsengesetz einzureichen. Dabei sollte die Betonung auf «theoretisch» liegen. Es ist nämlich eine Beweisfrage, wann der jeweilige Aktionär von der Fehlerhaftigkeit des Prospektes erfährt. In den meisten Fällen wird der Aktionär dem Gericht nicht glaubhaft machen können, dass er trotz Medienberichten in dieser Zeit nichts von den oben genannten Gründen erfahren haben will - es sei denn, er kann außergewöhnliche Gründe vorbringen. Käufer der Aktien aus der zweiten Tranche werden es darum wahrscheinlich schwerer haben, sich jetzt noch auf eine Klage aus der Prospekthaftung zu stützen.



Zwei Wochen Zeit für Klagen

Trotz aller bisherigen Presse-Berichte erscheint als wichtigster Zeitpunkt für eine plausible Kenntniserlangung der 19. Dezember 2001, also der Tag des Abschlusses der Neubewertung des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom und dessen Veröffentlichung. Die Aktionäre haben am 19. Dezember 2001 erfahren, dass die Prospekte der dritten Tranche in Hinblick auf das Immobilienvermögen fehlerhaft waren. Folglich sind Klagen gegen die Deutsche Telekom bis spätestens 19. Juni 2002 beim Gericht einzureichen.

Gruss
Esram

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