Ich poste hier mal die "vollständige PDF" für alle rein. Dann kann jeder selber sich eine Meinung bilden.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Volker Deibert
Tolen 1185, CH-9428 Walzenhausen
dbvi-rettung@gmx.net
Zweiter DBVI-Rundbrief vom 15.01.2015
Sehr geehrte Mitstreiter/-Innen in Sachen DBVI AG i.Ins. ,
ich möchte alle Interessenten über den Stand der Dinge informieren, die sich seit meinem Aufruf (im
Namen der Springtime Private Equity GmbH) im Bundesanzeiger zwecks Identifikation größerer
Aktionäre, die an einer Rettung teilnehmen möchten, und meinem ersten Rundbrief vom 22.12.2014
ergeben haben:
Das Registergericht München hat sich nun endlich festgelegt und mir mit Posteingang vom
07.01.2015 folgende Gebührensätze mitgeteilt: Bestellung Notvorstand: EUR 1.332,--, Bestellung
Aufsichtsrat EUR 1.332,--, Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung EUR 3.252,--.
Damit ist m.E. eine HV-Einberufung im Moment nur zweite Wahl, da erhebliche zusätzliche
Kostenpositionen drohen, vor allem aus der Weiterleitung der Einladung an Depotkunden von
Banken. Ich würde, abhängig von der Anzahl zeitnah verfügbarer Personen, die gerichtliche
Bestellung eines Aufsichtsrats nebst ordentlicher Bestellung eines Vorstands oder hilfsweise die
gerichtliche Bestellung eines Notvorstands betreiben wollen, sobald mir hierzu geeignete Personen
benannt sind und ausreichende Kostenvorschüsse von in Summe EUR 3.000,-- (Gerichtskosten wie
oben genannt sowie ggf. Notarkosten für Anmeldung des Vorstands zum Handelsregister,
Handelsregisterkosten für die Eintragung, Veröffentlichungskosten, Auslagenersatz) vorliegen.
Einen recht simplen Vertragsentwurf für die Organisation des weiteren Ablaufs habe ich heute
erarbeitet und hier beigefügt. Änderungsvorschläge sind herzlich willkommen und werden hiermit
ausdrücklich von Ihnen allen erbeten. Wie Sie sehen, ist zumindest ein Auslagenersatz für die
Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat aus unserer gemeinsamen Kasse vorgesehen. Wenn Sie
Bestimmungen des Vertrages als unklar oder unfair empfinden, erbitte ich einen Hinweis und eine
alternative Formulierung. Bitte lassen Sie den Vorgang nicht unnötig lange liegen.
Zur Information: Gemeinsam sind wir derzeit acht Parteien. Als Faktor für die Teilnahme an jeglichen
Vorteilen möchte ich auf die Höhe der geleisteten Kostenbeteiligung abstellen. Dies erspart allen
Partnern den Nachweis von Aktienbeständen und erlaubt auch eine flexiblere Handhabung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Deibert
Kooperationsvertrag
Zwischen
1.) Springtime Private Equity GmbH, Agnes-Bernauer-Str. 109, 80687 München, gesetzlich vertreten
durch den alleinigen Geschäftsführer Volker Deibert (kurz: „SPE“), und
2.)
__________________________________________________
__________________________________________________(kurz: „Partner“)
wird wie folgt vereinbart:
1.) SPE prüft die Möglichkeiten einer Restrukturierung der Deutschen Beamtenvorsorge
Immobilienholding AG i.Ins., München, (kurz: „DBVI“) sowie die Durchführung hierzu
erforderlicher Maßnahmen (z.B. Insolvenzplan, Hauptversammlung, Bestellung von
Organmitgliedern), nachfolgend auch „das Projekt“ genannt. Derzeit befindet sich DBVI im
eröffneten Insolvenzverfahren. SPE schliesst bis auf die Bezeichnung des jeweiligen Partners und
die Höhe des Kostenvorschusses inhaltsgleiche Verträge mit weiteren Partnern, welche hiermit
der Bekanntgabe ihrer Identität sowie ihres Finanzierungsbeitrags gemäss Ziff. 2 an sämtliche
anderen Partner zustimmen.
2.) Die Schritte auf dem Weg der beabsichtigten Restrukturierung von DBVI sollen von SPE und
sämtlichen Partnern gemeinschaftlich getragen und finanziert werden. Der Partner beteiligt sich
insbesondere an hierbei entstehenden Gerichts- und Notarkosten, Hauptversammlungsaufwand,
Auslagenersatz für Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) sowie den Aufwendungen von
SPE bei den vertragsgegenständlichen Arbeiten: letztere werden mit EUR 63,-- pro Stunde zzgl.
MWSt und EUR 0,30 je gefahrenen km zzgl. MWSt angesetzt. Hierzu leistet der Partner einen
Kostenvorschuss in Höhe von EUR ______________ auf folgendes Konto der SPE: IBAN DE40 7009
3400 0006 4871 73 bei der VR Bank Ismaning, BIC GENODEF1ISV. SPE ist quartalsweise zur
Rechnungslegung über die Verwendung der Vorschüsse verpflichtet, erstmals per 31.03.2015. Der
Eingang des Kostenvorschusses setzt den Vertrag in Kraft.
3.) Entsteht im Rahmen der Restrukturierung von DBVI die Möglichkeit, einer Gruppe von Aktionären
oder einzelnen Aktionären Vorteile zuzuerkennen, so sollen diese wie folgt verteilt werden: 90%
der Vorteile zu Gunsten der Gesamtheit der Partner (ggf. incl. SPE) im Verhältnis zu deren
tatsächlich geleisteten Kostenbeiträgen, 10% ohne Berücksichtigung eines Kostenbeitrags zu
Gunsten von SPE. Als derartig verteilbare Vorteile werden namentlich angestrebt: Aktienspitzen
aus der Konversion von Aktien bei Kapitalherabsetzung, ungenutzte Bezugsrechte auf Aktien bei
einer Kapitalerhöhung, Bezugs- und/oder Optionsrechte auf Aktien aus hierfür reservierten
Kapitalerhöhungstranchen ohne gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre, etc.
4.) Die Parteien sind zur Mitwirkung an der Zielerreichung im Rahmen ihrer Möglichkeiten
verpflichtet. Hierzu zählt namentlich die Finanzierung weiterer Vorleistungen, soweit diese wie
unter Ziff. 2 beschrieben absehbar nötig werden. Eine erfolgreiche Restrukturierung der DBVI, ein
Entstehen verteilungsfähiger Vorteile etc. kann nicht garantiert werden. Das Projekt wird
namentlich dann abgebrochen und abgerechnet, wenn sich das Kosten-Nutzenverhältnis
erkennbar gegen die Interessen der Parteien verschlechtert oder andere wirtschaftliche Gründe
einen Abbruch sinnvoll erscheinen lassen. In solchem Fall steht es allen oder einzelnen Partnern
frei, das Projekt ohne SPE weiterzuführen.
5.) Die Parteien sind verpflichtet, gesetzliche Vorschriften in Zusammenhang mit einer Beteiligung an
DBVI in Eigenregie zu erfüllen.
6.) SPE leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
7.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die
Gültigkeit der weiteren Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten, dass der
ursprünglich intendierte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird. Gerichtsstand ist, soweit
vereinbarungsfähig, München.
(Ort, Datum, Unterschriften)