"Das Verwaltungsgericht Köln hat die Regeln für die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019 für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass es massiven Druck aus der Bundesregierung auf die Präsidentenkammer der Behörde gegeben habe, insbesondere von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Daraus resultiere die „Besorgnis der Befangenheit“, wie die Vorsitzende Richterin Susette Schuster am Dienstag erklärte. Dafür reiche schon „der böse Schein“. ...
Die Bundesnetzagentur entschied im November 2018, dass die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G versteigert werden sollten. Neben den drei etablierten Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica beteiligte sich der Neuling 1&1 an dem Verfahren. ...
Dabei machte die Behörde wie üblich Auflagen. So verpflichteten sich die Unternehmen, bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in einem Bundesland mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit pro Sekunde zu versorgen, ebenso alle Autobahnen und zahlreiche Bundesstraßen.
Allerdings verzichtete die BNetzA auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Eine solche verpflichtet die großen Mobilfunkanbieter, ihre Netze auch anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Und zwar zu regulierten Großhandelspreisen, wie es in anderen Sektoren üblich ist. Stattdessen verankerte sie lediglich ein „Verhandlungsgebot“ in den Teilnahmebedingungen. ...
Die beiden Mobilfunkanbieter EWE Tel und Freenet, die keine eigenen Netze betreiben, fühlten sich benachteiligt und gingen gegen die Entscheidung vor. Das Verfahren zog sich über einige Jahre – auch weil das Verwaltungsgericht Köln eine Klage zunächst als unzulässig abwies. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung jedoch 2021 auf.
Nun urteilte das Verwaltungsgericht Köln: Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) habe „während des gesamten Vergabeverfahrens im Jahr 2018 in erheblicher Weise“ versucht, auf die Entscheidungen der Präsidentenkammer Einfluss zu nehmen. Dem „massiven Druck“ habe das Gremium „zumindest teilweise“ nachgegeben. ...
Das Gericht verwies auf mehrere Spitzentreffen zwischen Bundesnetzagentur und den zuständigen Ministern – neben Scheuer waren das der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU). Die mangelnde Transparenz lasse den Eindruck eines „sachwidrigen Nebenverfahrens“ entstehen.
Kurz gesagt: Es gab einen Deal mit der Bundesregierung, den es angesichts der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur nicht hätte geben dürfen. ...
EWE-Tel-Geschäftsführer Norbert Westfal sagte: „Nun besteht die Chance, dass die massiven Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt im Rahmen einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt werden.“ Freenet hoffte auf „eine Entscheidung im Verbraucherinteresse“.
Ähnlich argumentiert 1&1, das derzeit ein eigenes Netz aufbaut und in der Übergangszeit darauf angewiesen ist, die Infrastruktur der großen drei mitzunutzen. Das Verhandlungsgebot habe für das Unternehmen nicht funktioniert. „Es hat über fünf Jahre gedauert, bis wir vergangene Woche final einen National-Roaming-Vertrag abschließen konnten – im Netz von Vodafone.“ ...
Frederic Ufer, Geschäftsführer des Telekommunikationsverbands VATM urteilte daher: „Das Gericht hat mit seiner Urteilsbegründung vor allem die Politik klar in die Schranken gewiesen.“ Der Wettbewerb auf dem Markt sei wesentlich von der Bundesnetzagentur abhängig. „Die Unabhängigkeit dieser Behörde ist der maßgebliche Garant für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche.“
Ihr werdet die Wahrheit erkennen - und die Wahrheit wird Euch frei machen.