KOSTENLOSES FERNSEHEN
Premiere verklagt Softwarehersteller
Der Bezahlfernsehsender Premiere geht juristisch gegen eine Softwarefirma vor. Das Unternehmen bietet eine Technik an, mit der über Breitband-Internet alle Fernsehprogramme kostenlos zu empfangen sein sollen. Eine einstweilige Verfügung stoppte vorerst die Verbreitung der TV-Software.
Premiere: Klage gegen Frei-Fernsehen
Wieder ist es das Unternehmen TC Unterhaltungselektronik aus Koblenz, dass Deutschlands Fernsehmachern Kopfzerbrechen bereitet. Seine "Cybersky"-Software soll für freien Fernsehempfang übers Breitband-Internet sorgen - und davon ist man vor allem beim Bezahlsender Premiere nicht begeistert. An diesem Dienstag beschäftigt sich das Landgericht Hamburg mit Cybersky. Premiere hat eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, laut der die Koblenzer die Software zunächst nicht verbreiten dürfen. Ein Urteil sei am Dienstag unwahrscheinlich, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Nach fünfjährigem Rechtsstreit hatte der Bundesgerichtshof erst Mitte des vergangenen Jahres der TC Unterhaltungselektronik (TCU) in einem anderen TV-Streitfall Recht gegeben. Das Unternehmen hatte ein Gerät namens "Fernseh-Fee" vorgestellt, das Werbeblöcke aus dem TV-Programm herausfiltern oder bei Werbung auf einen anderen Kanal umschalten sollte. Ein Werbeblocker erschwere zwar die Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens. Von einer existenziellen Gefährdung des damaligen Klägers, des Senders RTL, sei aber nicht auszugehen. Die Rundfunkfreiheit sei damit nicht verletzt.
Nun ist die Firma an einer Software beteiligt, mit der Programme nach dem Vorbild von Musik- und Video-Tauschbörsen im Internet getauscht und ohne Zeitverzögerung angesehen werden können. Der Computer werde dazu an den Fernseher angeschlossen oder diene selber als Fernseher, sagte Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der rechtlich verantwortlich für das Projekt ist und es bis Mai auf den Markt bringen will, gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).
"Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das so nicht zulässig ist", sagte ein Premiere-Sprecher laut dpa am Montag in München. TCU betonte dagegen, es habe nie dazu aufgerufen, die Technik außerhalb der legalen Grenzen zu nutzen oder gar Premiere kostenlos zugänglich zu machen. Die Betreiber der Fernseh-Tauschbörse könnten jedoch Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Programme zu verbreiten.
Bislang sei der Hersteller einer Dateitauschsoftware nicht für das Handeln der Nutzer verantwortlich gewesen. Sollte Premiere vor Gericht gewinnen, könne dies Konsequenzen für alle Tauschbörsen im Internet haben, sagte die TCU-Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs laut dpa.
und was passiert wenn Premiere verliert ???
füx
Premiere verklagt Softwarehersteller
Der Bezahlfernsehsender Premiere geht juristisch gegen eine Softwarefirma vor. Das Unternehmen bietet eine Technik an, mit der über Breitband-Internet alle Fernsehprogramme kostenlos zu empfangen sein sollen. Eine einstweilige Verfügung stoppte vorerst die Verbreitung der TV-Software.
Premiere: Klage gegen Frei-Fernsehen
Wieder ist es das Unternehmen TC Unterhaltungselektronik aus Koblenz, dass Deutschlands Fernsehmachern Kopfzerbrechen bereitet. Seine "Cybersky"-Software soll für freien Fernsehempfang übers Breitband-Internet sorgen - und davon ist man vor allem beim Bezahlsender Premiere nicht begeistert. An diesem Dienstag beschäftigt sich das Landgericht Hamburg mit Cybersky. Premiere hat eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, laut der die Koblenzer die Software zunächst nicht verbreiten dürfen. Ein Urteil sei am Dienstag unwahrscheinlich, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Nach fünfjährigem Rechtsstreit hatte der Bundesgerichtshof erst Mitte des vergangenen Jahres der TC Unterhaltungselektronik (TCU) in einem anderen TV-Streitfall Recht gegeben. Das Unternehmen hatte ein Gerät namens "Fernseh-Fee" vorgestellt, das Werbeblöcke aus dem TV-Programm herausfiltern oder bei Werbung auf einen anderen Kanal umschalten sollte. Ein Werbeblocker erschwere zwar die Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens. Von einer existenziellen Gefährdung des damaligen Klägers, des Senders RTL, sei aber nicht auszugehen. Die Rundfunkfreiheit sei damit nicht verletzt.
Nun ist die Firma an einer Software beteiligt, mit der Programme nach dem Vorbild von Musik- und Video-Tauschbörsen im Internet getauscht und ohne Zeitverzögerung angesehen werden können. Der Computer werde dazu an den Fernseher angeschlossen oder diene selber als Fernseher, sagte Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der rechtlich verantwortlich für das Projekt ist und es bis Mai auf den Markt bringen will, gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).
"Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das so nicht zulässig ist", sagte ein Premiere-Sprecher laut dpa am Montag in München. TCU betonte dagegen, es habe nie dazu aufgerufen, die Technik außerhalb der legalen Grenzen zu nutzen oder gar Premiere kostenlos zugänglich zu machen. Die Betreiber der Fernseh-Tauschbörse könnten jedoch Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Programme zu verbreiten.
Bislang sei der Hersteller einer Dateitauschsoftware nicht für das Handeln der Nutzer verantwortlich gewesen. Sollte Premiere vor Gericht gewinnen, könne dies Konsequenzen für alle Tauschbörsen im Internet haben, sagte die TCU-Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs laut dpa.
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