Die NPD-Klage muss neu geschrieben werden

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Brummer:

Die NPD-Klage muss neu geschrieben werden

 
26.01.02 00:12
Von Thomas Darnstädt

Die peinliche Enthüllung über die fragwürdigen Zeugen des Verbotsantrags gegen die NPD dokumentiert: Mit Geheimdienstmethoden dürfen Ermittlungen gegen eine Partei nicht geführt werden, wenn sie zu einem rechtskräftigen Urteil führen sollen. Der Verfassungsschutz muss umlernen, Minister Schily auch.
Wer den Gedanken zuerst hatte, beim Karlsruher Verfassungsgericht, wissen die Richter wohl selbst nicht mehr. Aber jetzt werden sie ihn nicht mehr los: Was wäre gewesen, wenn.
Gar nicht auszudenken, der demokratische Super-GAU: Wenn die Sache aufgeflogen wäre, nachdem das Gericht entschieden und womöglich die NPD verboten hätte?

Die schärfste und heikelste Sanktion der streitbaren Demokratie, bis in alle Ewigkeit rechtskräftig und unumkehrbar. Die rotgrüne Regierung - und erst das Verfassungsgericht, belastet mit dem Makel, eine lästige Partei mit rechtsstaatswidrigen Mitteln ausgeschaltet zu haben.

Und dann die Legenden: Der Staat produziert die Beweise, an denen er seine Gegner aufhängt, selber. Otto Schily als Reichstagsbrandstifter. Ein Bruch der Verfassung ist es jedenfalls, wenn der Staat mit heimlichen Zuwendungen Funktionäre und Organe von Parteien finanziert, wie dies bei dem V-Mann Wolfgang Frenz der Fall war. Haben nicht wesentlich appetitlichere Formen der illegalen Parteienfinanzierung schon Politiker um ihr Amt gebracht?

Artikel 21 des Grundgesetzes erlegt den Parteien - und zwar allen - die Verantwortung für die politische Willensbildung im Volke auf und garantiert ihnen damit die Freiheit von jeder staatlichen Beeinflussung. Denn die Parteien bringen den Staat hervor - und nicht umgekehrt. Wer da mit Steuergeldern Funktionäre kaufen will, hat entweder das Grundgesetz nicht gelesen - oder es ist ihm egal.    

Über all dies sind sich Verfassungsrechtler seit Jahren weitgehend einig, und dass solche Praktiken gleichwohl beim Verfassungsschutz immer wieder vorkommen, ist Ausdruck einer selbstgewissen Hemdsärmeligkeit, die sich gerade im Kampf gegen die NPD und ihre rechten Freunde breit gemacht hat. Der "Aufstand der Anständigen" (Gerhard Schröder) legitimiert scheinbar auch mal polizeistaatliche Übergriffe, weil sie ja im Dienst der guten Sache geschehen.

Mehrfach musste so das Bundesverfassungsgericht allzu forsche und schlecht begründete Demonstrationsverbote gegen Neonazis aufheben, oft genug zur Empörung wohlmeinender sozialdemokratischer Stadtväter und engagierter Verwaltungsrichter. Die Begeisterung in der rechtlichen Abwehrschlacht gegen Rechts wogte so hoch, dass sich schließlich - auch ein Novum in der deutschen Verfassungsgeschichte - der fürs Demonstrationsrecht zuständige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem in einem SPIEGEL-Interview veranlasst sah, darauf hinzuweisen, dass die Bürgerrechte auch für unliebsame Bürger gelten. Man musste nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um zu kapieren, dass sich des hohen Richters Mahnung auch auf das NPD-Verfahren bezog.

Warnungen gab es genug

Ach, Mahnungen. Es gab genügend Kenner der Verfassung und ihrer Feinde, die den Innenminister vergeblich davor gewarnt hatten. Das unheilvolle Verfahren einzuleiten, das er zuerst ja selber nicht gewollt hatte. Und mindestens die Sorgen seines Verfassungsschutzchefs Peter Frisch hätten den Innenminister hellhörig machen müssen. Der warnte vor einer Behinderung seiner Leute durch so ein Verbotsverfahren. Die Schlapphüte selbst fürchteten um ihr liebstes Biotop, die friedliche Symbiose zwischen Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern, das war zu ahnen, könnte auffliegen.

Die Schnüffelpraxis mochte noch hingenommen werden, solange sie sich nur in dem umstrittenen Verfassungsschutzberichten niederschlug - selbst dafür hat das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Monaten dem Verfassungsschutz strenge Beschränkungen auferlegt. Aber musste man das Spiel nun auf die Spitze treiben und solche vergifteten Erkenntnisse dem Verfassungsgericht unterschieben?

"Ich hätte mir gewünscht, dass die Regierung einen längeren Atem hat", sagt heute Dieter Grimm, der Staatsrechtsprofessor, der noch Richter am Verfassungsgericht war, als die Debatte hochschlug. Hätte man etwas zugewartet, wäre deutlich geworden, dass die Deutschen vor ganz anderen Dingen Angst haben müssen als vor der NPD. "Wer redet überhaupt noch von denen", fragt Grimm.

Jetzt wieder alle. Noch vor Wochen hätte es gereicht, die hochgradig albernen Schriftsätze des NPD-Anwaltes Horst Mahler ans Verfassungsgericht zu veröffentlichen, um den Fall NPD schnell zu beerdigen. Nun sonnen sich die Schmuddelkinder der Politik im hellen Licht ihrer Verfassungsgarantien.

Deutlicher als in diesem Fall kann nicht mehr vorgeführt werden, was der Frankfurter Staatsrechtsprofessor Erhard Denninger "die Kluft" zwischen den verfassungsrechtlichen Garantien für Parteien und den Methoden des Verfassungsschutzes nennt. "Darf man", fragt Denninger, "Ermittlungen gegen Parteien überhaupt einem Geheimdienst anvertrauen?"

Ein Parteiverbotsverfahren wird von Staatsrechtlern als der schwierigste Balanceakt angesehen. Es gilt, den schmalen Grat zu finden, der verläuft zwischen der vermeintlichen Notwendigkeit, den demokratischen Prozess durch ein Verbot von Störungen zu befreien - und der Gefahr, den demokratischen Prozess gerade durch die Eliminierung einer Partei zu stören.

Die heikle Ermächtigung - keineswegs üblich in westlichen Demokratien - ist nicht umsonst bei der unabhängigsten aller Instanzen, dem Verfassungsgericht, monopolisiert. Von den frühesten Entwürfen fürs Grundgesetz an war zudem immer klar, dass so eine demokratische Ungeheuerlichkeit wie ein Parteienverbot nur im Rahmen eines extrem rechtsstaatlichen Verfahrens zulässig sein könne.

Wenn es so etwas wie rechtsstaatliches Fingerspitzengefühl gibt, dann findet sich das jedenfalls nicht unter Schlapphüten. Der Staat, hervorgebracht von den Parteien, schickt seine finstersten Helfershelfer los, um missliebige Konkurrenten auszuschalten. Dabei stützt der Verfassungsschutz seine geheimdienstlichen Aktivitäten gegen Parteien auf dieselbe Allerweltsklausel im Gesetz, die auch das Vorgehen gegen al-Quaida-Leute oder Geldwäscher erlaubt. Kein Gesetz erlegt den Schnüfflern Grenzen auf, wenn es ins Allerheiligste des Grundgesetzes geht.

Wer auch immer die Ermittlungen gegen radikale Parteien künftig führen soll: Mindestens müssen strenge Regeln geschaffen werden, die den strengen Voraussetzungen für ein Parteiverbot entsprechen. Die Ermittler der Justiz, die gegen einen normalen Bürger wegen des Verdachtes einer Straftat ermitteln, müssen sich an die manchmal recht zickigen Bedingungen der Strafprozessordnung halten - mag auch Otto Schily dies für die Fahndung nach Terroristen zurzeit in Frage stellen. Unzulässig erhobene Beweise etwa dürfen nicht im Prozess verwendet werden, im Zweifel muss ein Ermittlungsrichter über die Zulässigkeit der Fahndung urteilen. Das Ermittlungsverfahren liegt nicht in der Hand der Polizei, sondern der Justiz und ihrer Staatsanwaltschaft. Ein ähnliches Verfahren muss auch eingehalten werden, wenn es gegen die Parteien geht.

Die Richter werden nicht umhinkommen, sich Konsequenzen aus dem Fall NPD zu überlegen. Einen solchen Vertrauensbruch werden sie kein zweites Mal hinnehmen. Was passiert, wenn sie verlangen, dass ihnen künftig V-Leute als offene oder verdeckte Informanten erspart bleiben? Dann müsste nicht nur der Verfassungsschutz umlernen, dann müsste auch die NPD-Klage neu geschrieben werden.

Ohne das wird es ohnehin nicht gehen. Schon in seinem Beschluss vom Dienstag hat das Gericht klar gemacht, dass es Anlass sieht, über die Zulassung des Berliner Antrags ganz neu nachzudenken. Zu besänftigen, so lassen Einzelne durchblicken, wären die Richter am ehesten, wenn die Berliner ihre Klage zurückziehen und eine neue, bessere schicken.

Und einen neuen, besseren Minister gleich dazu? Wer den Gedanken als Erster hatte, wissen sie selbst nicht mehr. Aber er lässt sie nicht mehr los.

Quelle. Spiegel
SchwarzerLor.:

Schilys Ende?

 
26.01.02 10:18
Wenn weitere Details zum Vorschein kommen, dürfte das Ende von Schilys Innenminister-Tätigkeit eingeläutet werden.
cap blaubär:

nun wurd das Pack ein halbes Jahrhundert trotz

 
26.01.02 12:03
60mio opfer in (worten sechzig)geduldet und nun sollen sie schnellstmöglich in den Sondermüll der Geschichte,alsoo allen Eiferern ins Stammbuch wo wart ihr vorher und was iss mit den rund 20%der Bevölkerung die immernoch braune Souce im wo auch immer Kopf will ich das nicht nennen haben,isset Sabotage(Juristen neigen zur rechtslastigkeit)versetzung des Schuldigen in ne JVA(dafür könnte Otto nix isset Schlamperei sollte Er sich wohl ner neuer Aufgabe widmen(schätzeaber wie seine Vorgänger aus allen Parteien isser an den Stuhl geklebt taktisch vor der Wahl isset wohl auch besserso)
blaubärgrüsse  
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