Börse publiziert Sünder-Liste
Die Deutsche Börse hat Montagabend eine Liste mit Unternehmen ins Internet gestellt, die gegen das Regelwerk des Neuen Markts verstoßen haben. Aufgenommen wurden Unternehmen, die ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, die Geschäftszahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr rechtzeitig zu veröffentlichen.
Reuters FRANKFURT. Die Maßnahme ist Resultat einer Verschärfung des Regelwerks, die Ende vergangenen Jahres bekannt gegeben wurde und zum 1. Januar in Kraft trat. Diese Verschärfung sieht unter anderem vor, dass Verstöße gegen das Regelwerk von der Deutschen Börse vermehrt veröffentlicht werden.
Das Regelwerk verlangt, dass die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr, sofern es mit dem Kalenderjahr endet, spätestens am 31. März veröffentlicht werden. Die am Montagabend veröffentliche Liste nennt diejenigen Unternehmen, die einerseits ihre Geschäftszahlen nicht termingerecht veröffentlicht haben und andererseits vorher einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt hattem, ohne dass dem Antrag stattgegeben wurde. Dies sind die
ArtStor, ARBOmedia.net, LIPRO, itelligence, Energiekontor, Kinowelt Medien, Prodacta, Augusta Technologie, PRO DV Software, F.A.M.E. Film & Music Entertainment, GROUP Technologies.Wie eine Sprecherin der Deutschen Börse mitteilte, haben unter anderem folgende Unternehmen erfolgreich einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt:
Intertainment, Metabox, EM.TV.
Gegen Ende der Woche, so die Sprecherin, werde eine zweite Liste folgen. Hier sollen alle Unternehmen genannt werden, die endgültig mit der Veröffentlichung in Verzug sind. Dies sind einerseits die Firmen, die einen Antrag gestellt haben, ohne dass diesem stattgegeben wurde. Zudem enthält diese zweite Liste alle Unternehmen, die - ohne einen Antrag gestellt zu haben - mit der Veröffentlichung in Verzug sind.
Das Regelwerk des Neuen Marktes war in diesem Jahr in zwei Schritten verschärft worden. Seit Januar müssen die Unternehmen umfangreichere und standardisierte Quartalsberichte veröffentlichen. Seit dem 1. März müssen Unternehmen, Vorstand oder Aufsichtsrat den Kauf und Verkauf von Aktien des Unternehmens umgehend danach (spätestens nach drei Tagen) melden.
Die Liste kann unter der Internetadresse www.deutsche-boerse.com/nm abgerufen werden.