Die Blutspur des Alexander Falk


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Die Blutspur des Alexander Falk

 
24.07.03 12:08
Falk zwingt Bankhaus in die Knie

Die Wertpapierhandels- und Investmentbank Hornblower Fischer AG hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Wegen der Ermittlungen gegen Mehrheitsgesellschafter Alexander Falk hat die Staatsanwaltschaft Gelder blockiert - dies hat das Bankhaus nicht verkraftet.

Frankfurt - Die Hornblower Fischer AG hat bei der Finanzaufsicht BaFin sowohl einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als auch auf Ruhenlassen der Banklizenz gestellt. Die BaFin habe daraufhin beim Amtsgericht Frankfurt einen Insolvenzantrag gestellt, teilte Hornblower Fischer am Donnerstag mit. Es sei beabsichtigt, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. Die BaFin habe diesem Wunsch in dem von ihr gestellten Antrag Rechnung getragen, hieß es weiter.



Hornblower-Fischer-Vorstand Rüdiger Kimpel wurde den Angaben zufolge von Alexander Falk, welcher über die Alexander Falk Holding mit 75,6 Prozent Mehrheitsgesellschafter der Hornblower Fischer AG ist, beauftragt, mit Investoren über die Übernahme der Anteile bzw. über den Kauf von Teilbereichen der Hornblower Fischer AG zu verhandeln.

Erst Retter, dann Belastung

Hornblower Fischer war vor rund einem Jahr von der Alexander Falk Holding übernommen und restrukturiert worden. Die entstandene Abhängikeit von dem Großaktionär führte Kreisen zufolge nach den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gegen Falk zu erneuten Liquiditätsschwierigkeiten. Alexander Falk sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Ihm wird unter anderem Kursmanipulation im Zuge der Verkaufs der Ision Internet AG an Energis plc, London, vorgeworfen.

"Substantielle Geldmittel blockiert"

Obwohl Hornblower Fischer von den Ermittlungen der Hamburger Justizbehörden gegen Alexander Falk nicht betroffen sei, habe die Staatsanwaltschaft Hamburg substanzielle Geldmittel bei Hornblower Fischer blockiert. Dabei handele es sich um rund zwei Millionen Euro, die dem Unternehmen aufgrund von berechtigten, seitens der Alexander Falk Holding GmbH (AFH) unbestrittenen Forderungen aus einer Rückvergütungsvereinbarung gegenüber der AFH zugeflossen sind.

"Die Blockierung der Gelder durch die Hamburger Justiz beruht ausschließlich auf dem Verdacht, dass die fraglichen Beträge aus den Herrn Falk vorgeworfenen Straftaten resultieren und damit den Vorschriften über die Geldwäsche unterliegen," erklärte Kimpel. Ohne die Blockierung der Gelder wäre die Einleitung der Insolvenz nicht erforderlich gewesen, sagte Kimpel weiter.

Der Multimillionär und Verlagserbe Alexander Falk, der seit Pfingsten in einem Hamburger Untersuchungsgefängnis sitzt, kann überdies nicht mit einer baldigen Entlassung rechnen - zu groß scheint die Fluchtgefahr. Laut Informationen aus Bankenkreisen habe der ehemalige Großaktionär der Schweizer Internet-Holding Distefora nämlich noch kurz vor seiner Verhaftung große Teile seines Vermögens in Sicherheit gebracht.


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