N E U E R M A R K T
Jetzt droht eine Klagewelle von Anlegern
Nach Infomatec geraten weitere Unternehmen ins Visier von Anwälten. 56 Millionen Mark sollen Infomatec-Vorstände ins Ausland geschafft haben.
Dem Neuen Markt droht eine Klagewelle. 20 Privatanleger fühlen sich von der skandalumwitterten Infomatec um ihr Vermögen gebracht und haben die Münchener Kanzlei Rotter-Rechtsanwälte mit einem Mandat beauftragt. Die Klage richtet sich gegen das Software-Unternehmen und seine inhaftierten Vorstandsmitglieder Gerhard Harlos und Alexander Häfele. Die Experten prüfen derzeit auch eine Klage gegen die Unternehmen EM.TV, Metabox und Teles.
"Die Anleger wurden betrogen"
"Wir sind der festen Überzeugung, dass Infomatec seine Anleger vorsätzlich belogen hat", sagt Kanzlei-Gründer Klaus Rotter im Gespräch mit manager magazin.de. Der Anspruch der Kläger beläuft sich nach seinen Aussagen auf 365.000 Mark. "Und es gehen laufend weitere Mandate in diesem Fall ein", ergänzt Kollege Michael Schulte.
Falsche Auftragslage vorgegaukelt
In der am Dienstag morgen beim Landgericht Augsburg eingereichten Klageschrift werfen die Anwälte dem Unternehmen vor, über Ad-hoc-Meldungen ein völlig falsches Bild von der Auftragslage vermeldet zu haben. Anstatt eines Volumens von 163 Millionen Mark hätten tatsächlich nur Orders im Wert von knapp acht Millionen Mark vorgelegen.
Staatsanwälte ermitteln
Gegen die inhaftierten Vorstände Harlos und Häfele ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft. Sie wirft ihnen unter anderem Kursbetrug und verbotene Insider-Geschäfte vor.
Aktionäre sollen für Kursverluste entschädigt werden
Rotter ist von einem Erfolg der Klage überzeugt: "Die Beweislage ist äußerst günstig. Wir werden dafür sorgen, dass die Anleger für enstandene Kursverluste entschädigt werden." Nach Aussagen des Kollegen Michael Schulte verfüge Infomatec noch über ein zweistelliges Millionen-Vermögen, aus dem gegebenenfalls Ansprüche der Anleger befriedigt werden könnten.
Mit einer Entscheidung des Gerichts rechnet die Kanzlei in sechs bis acht Monaten. Der Fall Infomatec ist laut Rotter der erste seiner Art in Deutschland, in dem Aktionäre wegen falscher Angaben eines börsennotierten Unternehmens jetzt vor Gericht ziehen.
Anwälte sprechen von geringem Prozessrisiko
Da es in Deutschland keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten gäbe, empfiehlt die Kanzlei anderen geprellten Anlegern, selbst Klage einzureichen. Das Prozessrisiko hält Schulte für gering. Die Kosten würde in der Regel jede Rechtsschutzversicherung übernehmen.
Die Kanzlei selbst erhebt für ihre Mandanten im Fall Infomatec ein gestaffeltes Pauschalhonorar. Bei einem Anspruch von unter 5000 Mark beträgt es 12 Prozent der Schadenssumme. Der Prozentsatz verringert sich mit einem Ansteigen der Schadenssumme.
Klage auch gegen EM.TV, Metabox und Teles möglich
Nach Angaben von Rotter prüft seine "Kanzlei zum Schutz des Privatvermögens" derzeit auch eine Klage gegen die ebenfalls am Neuen Markt notierten Unternehmen EM.TV, Metabox und Teles. Dem Medienunternehmen EM.TV werfen Rotters Mandanten vor, die Aktionäre über die Höhe der zu erwartenden Gewinne getäuscht zu haben.
Im Fall von Teles stehen Vorwürfe im Raum, der Vorstand habe die Aktionäre wiederholt mit überhöhten Kursprognosen getäuscht. "Hier stellt sich die Beweislage aber deutlich schwieriger dar", räumt Rotter ein. "Wenn sich die Vorwürfe erhärten und der Musterprozess gegen Infomatec gut ausgeht, dann werden wir auch gegen diese Unternehmen klagen", sagt der Rechtsanwalt und Betriebswirt.
"Anlegerfeindliche Rechtslage" in Deutschland
Im Zusammenhang mit Falschmeldungen von börsennotierten Unternehmen kritisiert der Anwalt eine aus seiner Sicht grundsätzlich "anlegerfeindliche Rechtslage" in Deutschland. Zwar sei die Verbreitung von Falschmeldung nach Paragraph 88 des Börsengesetzes ein Straftatbestand. Doch gelte dies nur, wenn ein Vorsatz nachweisbar sei.
Ein Recht auf Schadensersatz geprellter Anleger lasse sich daraus aber nicht zwingend ableiten, referiert Rotter die vorherrschende Meinung in der Rechtsliteratur.
Deshalb fordert der auf Börsenrecht spezialisierte Anwalt schon seit langem, den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" mit in das Gesetz aufzunehmen und einen Anspruch auf Schadensersatz festzuschreiben.
Lutz Reiche
managermagazin
gruß proxi
Jetzt droht eine Klagewelle von Anlegern
Nach Infomatec geraten weitere Unternehmen ins Visier von Anwälten. 56 Millionen Mark sollen Infomatec-Vorstände ins Ausland geschafft haben.
Dem Neuen Markt droht eine Klagewelle. 20 Privatanleger fühlen sich von der skandalumwitterten Infomatec um ihr Vermögen gebracht und haben die Münchener Kanzlei Rotter-Rechtsanwälte mit einem Mandat beauftragt. Die Klage richtet sich gegen das Software-Unternehmen und seine inhaftierten Vorstandsmitglieder Gerhard Harlos und Alexander Häfele. Die Experten prüfen derzeit auch eine Klage gegen die Unternehmen EM.TV, Metabox und Teles.
"Die Anleger wurden betrogen"
"Wir sind der festen Überzeugung, dass Infomatec seine Anleger vorsätzlich belogen hat", sagt Kanzlei-Gründer Klaus Rotter im Gespräch mit manager magazin.de. Der Anspruch der Kläger beläuft sich nach seinen Aussagen auf 365.000 Mark. "Und es gehen laufend weitere Mandate in diesem Fall ein", ergänzt Kollege Michael Schulte.
Falsche Auftragslage vorgegaukelt
In der am Dienstag morgen beim Landgericht Augsburg eingereichten Klageschrift werfen die Anwälte dem Unternehmen vor, über Ad-hoc-Meldungen ein völlig falsches Bild von der Auftragslage vermeldet zu haben. Anstatt eines Volumens von 163 Millionen Mark hätten tatsächlich nur Orders im Wert von knapp acht Millionen Mark vorgelegen.
Staatsanwälte ermitteln
Gegen die inhaftierten Vorstände Harlos und Häfele ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft. Sie wirft ihnen unter anderem Kursbetrug und verbotene Insider-Geschäfte vor.
Aktionäre sollen für Kursverluste entschädigt werden
Rotter ist von einem Erfolg der Klage überzeugt: "Die Beweislage ist äußerst günstig. Wir werden dafür sorgen, dass die Anleger für enstandene Kursverluste entschädigt werden." Nach Aussagen des Kollegen Michael Schulte verfüge Infomatec noch über ein zweistelliges Millionen-Vermögen, aus dem gegebenenfalls Ansprüche der Anleger befriedigt werden könnten.
Mit einer Entscheidung des Gerichts rechnet die Kanzlei in sechs bis acht Monaten. Der Fall Infomatec ist laut Rotter der erste seiner Art in Deutschland, in dem Aktionäre wegen falscher Angaben eines börsennotierten Unternehmens jetzt vor Gericht ziehen.
Anwälte sprechen von geringem Prozessrisiko
Da es in Deutschland keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten gäbe, empfiehlt die Kanzlei anderen geprellten Anlegern, selbst Klage einzureichen. Das Prozessrisiko hält Schulte für gering. Die Kosten würde in der Regel jede Rechtsschutzversicherung übernehmen.
Die Kanzlei selbst erhebt für ihre Mandanten im Fall Infomatec ein gestaffeltes Pauschalhonorar. Bei einem Anspruch von unter 5000 Mark beträgt es 12 Prozent der Schadenssumme. Der Prozentsatz verringert sich mit einem Ansteigen der Schadenssumme.
Klage auch gegen EM.TV, Metabox und Teles möglich
Nach Angaben von Rotter prüft seine "Kanzlei zum Schutz des Privatvermögens" derzeit auch eine Klage gegen die ebenfalls am Neuen Markt notierten Unternehmen EM.TV, Metabox und Teles. Dem Medienunternehmen EM.TV werfen Rotters Mandanten vor, die Aktionäre über die Höhe der zu erwartenden Gewinne getäuscht zu haben.
Im Fall von Teles stehen Vorwürfe im Raum, der Vorstand habe die Aktionäre wiederholt mit überhöhten Kursprognosen getäuscht. "Hier stellt sich die Beweislage aber deutlich schwieriger dar", räumt Rotter ein. "Wenn sich die Vorwürfe erhärten und der Musterprozess gegen Infomatec gut ausgeht, dann werden wir auch gegen diese Unternehmen klagen", sagt der Rechtsanwalt und Betriebswirt.
"Anlegerfeindliche Rechtslage" in Deutschland
Im Zusammenhang mit Falschmeldungen von börsennotierten Unternehmen kritisiert der Anwalt eine aus seiner Sicht grundsätzlich "anlegerfeindliche Rechtslage" in Deutschland. Zwar sei die Verbreitung von Falschmeldung nach Paragraph 88 des Börsengesetzes ein Straftatbestand. Doch gelte dies nur, wenn ein Vorsatz nachweisbar sei.
Ein Recht auf Schadensersatz geprellter Anleger lasse sich daraus aber nicht zwingend ableiten, referiert Rotter die vorherrschende Meinung in der Rechtsliteratur.
Deshalb fordert der auf Börsenrecht spezialisierte Anwalt schon seit langem, den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" mit in das Gesetz aufzunehmen und einen Anspruch auf Schadensersatz festzuschreiben.
Lutz Reiche
managermagazin
gruß proxi
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