für Ihren Hinweis vom 16. April 2013 danke ich Ihnen. Ihr Schreiben zur Dialog Semiconductor PLC habe ich aufgenommen und werde es auf den Tatbestand der Marktmanipulation prüfen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen xxx vergeben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten darf ich Ihnen keine Informationen über Fortschritt oder Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Eine Marktmanipulation liegt vor, wenn unrichtige oder irreführenden Angaben über bewertungserhebliche Umstände gemacht werden; bei rechtswidrigem Verschweigen bewertungserheblicher Umstände; durch Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen; sowie sonstigen Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Entscheidend hierfür ist, dass der Börsenpreis durch Marktmanipulationen beeinflusst wurde. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten werden durch die BaFin selbst verfolgt. Beim Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungs-verfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt.
Weitere Hinweise, die dazu beitragen sollen, sich vor unseriösen Angeboten zu schützen finden Sie in Broschüren der BaFin (Links anbei):
Geldanlage - Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen (pdf/113 KB): www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...ublicationFile&v=8
Wertpapiergeschäfte - Was Sie als Anleger beachten sollten (pdf/326 KB): www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...blicationFile&v=11
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