DGAP-Ad hoc: Intertainment und Andrew Stevens schließen Vergleich
19.04.2004
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Intertainment und Andrew Stevens schließen Vergleich
Der ehemalige COO von Franchise gehört damit nicht mehr zu den Beklagten im
Franchise-Prozess
Ismaning bei München, 19. April 2004 - Unmittelbar vor Beginn des
Schadensersatzprozesses der Intertainment AG, Ismaning bei München, gegen den
amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und andere Parteien hat
Intertainment am Wochenende mit einem der Beklagten einen Vergleich geschlossen.
Dabei handelt es sich um Andrew Stevens, ehemals President und COO von
Franchise. Der Vergleich enthält eine Zahlung von Stevens an Intertainment.
Intertainment hat Franchise Pictures wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets
auf einen Schadensersatz in Höhe von über 100 Millionen US-Dollar verklagt. Zu
den Beklagten gehören neben Franchise selbst unter anderem auch der CEO des
Unternehmens, Elie Samaha, persönlich. Die Klage umfasste bislang auch Andrew
Stevens persönlich. Durch den Vergleich zählt er jetzt nicht mehr zu den
Beklagten. Die Hauptverhandlung beginnt am morgigen Dienstag, 20. April, in Los
Angeles.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.04.2004
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Kontakt:
Intertainment AG, Dr. Marietta Birner, Investor Relations
Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de
WKN: 622360; ISIN: DE0006223605; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
190731 Apr 04
19.04.2004
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Intertainment und Andrew Stevens schließen Vergleich
Der ehemalige COO von Franchise gehört damit nicht mehr zu den Beklagten im
Franchise-Prozess
Ismaning bei München, 19. April 2004 - Unmittelbar vor Beginn des
Schadensersatzprozesses der Intertainment AG, Ismaning bei München, gegen den
amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und andere Parteien hat
Intertainment am Wochenende mit einem der Beklagten einen Vergleich geschlossen.
Dabei handelt es sich um Andrew Stevens, ehemals President und COO von
Franchise. Der Vergleich enthält eine Zahlung von Stevens an Intertainment.
Intertainment hat Franchise Pictures wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets
auf einen Schadensersatz in Höhe von über 100 Millionen US-Dollar verklagt. Zu
den Beklagten gehören neben Franchise selbst unter anderem auch der CEO des
Unternehmens, Elie Samaha, persönlich. Die Klage umfasste bislang auch Andrew
Stevens persönlich. Durch den Vergleich zählt er jetzt nicht mehr zu den
Beklagten. Die Hauptverhandlung beginnt am morgigen Dienstag, 20. April, in Los
Angeles.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.04.2004
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Intertainment AG, Dr. Marietta Birner, Investor Relations
Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de
WKN: 622360; ISIN: DE0006223605; Index:
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Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
190731 Apr 04