dass auch weitere Trompeter unterwegs sind :
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,
1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind,
2. wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Hat der Organträger seine Geschäftsleitung im Ausland, gilt der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer.
Wie in Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 geschrieben :
" Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln." gibt es Kraft Gesetzes keine Wirkungen nach außen. Also auch keine Wirkung für das Finanzamt. Leider scheint das kein Trompeter zu begreifen, dass daraus keine Wirkungen heraus erfunden werdn dürfen. Aber als geteuer BWL-Vollhonk bleibt man standhaft bei der Lüge.
Die Tatsache dass eine unselbständige Tätigkeit dazu führt, dass keine Unternehmer-Eigenschaft besteht, führt nicht zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts. Nur eben zur Betrachtung, dass kein Unternehmertum vorliegt. Dennoch muss die Rechtsperson steuerlich selbst abrechnen, tut das aber entweder als Unternehmer oder ohne diese Eigenschaft. Die Unselbständigkeit hat eben keine Auswirkungen nach außen sondern nur im Innenverhältnis, das aber ist nicht steuerpflichtig.
Alles Gute
Der Chartlord