Fahrverbot ist nur das umgangssprachliche Wort für das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
"Eine weitere Frage, die sich in diesem Kontext häufig stellt, ist die, wie lange die Betriebserlaubnis wirksam bleibt. Wie dies zu beantworten ist, verrät § 19 Absatz 2 StVZO. Darin ist festgelegt, dass die ABE bis zur endgültigen Außerbetriebssetzung bestehen bleibt, sofern sie nicht zuvor ausdrücklich entzogen wird. Zudem erlischt sie gemäß besagter Norm mitunter dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
aus :
www.bussgeld-info.de/abe/
Hier ist zu unterscheiden, wie das Erlöschen zu Stande kommt.
Die Abgaswerte sind gefälscht worden, so dass eine Betriebsgenehmigung niemals hätte erteilt werden dürfen. Und nur das darf eigentlich vor den Gerichten festgestellt werden, weil das der feststellbare Rechtsrahmen ist. Ausnahmegenehmigungen darf die kommunale Behörde davon gar nicht erteilen, weil hier kein einzelnes Auto sondern die ganze Baureihe betroffen ist.
Man erkennt das an den Bussen, die ja fast alle Dieselfahrzeuge sind, und die nicht von der Manipulation betroffen sind, aber trotzdem über der Abgasnorm liegen und alle nicht fahren dürfen.
Natürlich kann die kommunale Behörde Fahrverbote erlassen, die wären aber entweder global (=alle Autos mit Verbrennungsmotor) oder regional (= nur in einer bestimmten Region), daneben würde es aber auch Ausnahemeregelungen geben, die aber als Voraussetzung die Einhaltung der Abgaswerte für die allgemeine Betriebserlaubnis hätten, die ja gar nicht vorgelegen hat. Daher keine Fahrverbote und keine Plaketten.
Übrigens sind auch Diesel 6 nicht ausreichend !!!
Alles Gute
Der Chartlord
P.S. Alle Kleintransporter wären vom Verbot betroffen.
"Eine weitere Frage, die sich in diesem Kontext häufig stellt, ist die, wie lange die Betriebserlaubnis wirksam bleibt. Wie dies zu beantworten ist, verrät § 19 Absatz 2 StVZO. Darin ist festgelegt, dass die ABE bis zur endgültigen Außerbetriebssetzung bestehen bleibt, sofern sie nicht zuvor ausdrücklich entzogen wird. Zudem erlischt sie gemäß besagter Norm mitunter dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
aus :
www.bussgeld-info.de/abe/
Hier ist zu unterscheiden, wie das Erlöschen zu Stande kommt.
Die Abgaswerte sind gefälscht worden, so dass eine Betriebsgenehmigung niemals hätte erteilt werden dürfen. Und nur das darf eigentlich vor den Gerichten festgestellt werden, weil das der feststellbare Rechtsrahmen ist. Ausnahmegenehmigungen darf die kommunale Behörde davon gar nicht erteilen, weil hier kein einzelnes Auto sondern die ganze Baureihe betroffen ist.
Man erkennt das an den Bussen, die ja fast alle Dieselfahrzeuge sind, und die nicht von der Manipulation betroffen sind, aber trotzdem über der Abgasnorm liegen und alle nicht fahren dürfen.
Natürlich kann die kommunale Behörde Fahrverbote erlassen, die wären aber entweder global (=alle Autos mit Verbrennungsmotor) oder regional (= nur in einer bestimmten Region), daneben würde es aber auch Ausnahemeregelungen geben, die aber als Voraussetzung die Einhaltung der Abgaswerte für die allgemeine Betriebserlaubnis hätten, die ja gar nicht vorgelegen hat. Daher keine Fahrverbote und keine Plaketten.
Übrigens sind auch Diesel 6 nicht ausreichend !!!
Alles Gute
Der Chartlord
P.S. Alle Kleintransporter wären vom Verbot betroffen.