Ein ganz offensichtlicher Zusammenhang wird von den Richtern des EuGH entweder ignoriert oder aufgehoben. Die angeblichen unzulässigen Beihilfen sollen von der Post an die Bundesrepublik zurückgezahlt bleiben. Jeder, der die Rechtslage kennt, weiß, dass es hier nicht um irgendwelche Beträge geht, sondern um die ausdrücklich von Brüssel genehmigten Ausgleichsleistungen an die Post wegen deren Übernahme der beamtenrechtlichen Alimentationsverpflichtungen. Das ist im Postumwandlungsesetz genau so geregelt und nur mit dieser Regelung beabsichtigt und gewollt.
Dazu musste der Gesetzestext der EU zur Genehmigung dieses Inhaltes vorgelegt werden. Diese Genehmigung wurde auch erteilt. Alleine weil die Zahlung möglicherweise nicht explizit auf ganz bestimmte einzelne Leistungern der Post an deren Beamte bezogen worden ist, wird deren Zweck doch nicht enthoben.
Sollte das Bestandskräftig werden, so kann man der Bundesregierung nur raten, die Übertragung der Beamtenversorung wieder rückgängig zu machen. Darin würde kein Mitspracherecht der EU bestehen, aber die Alimentation zu den gleichen Bedingungen wie beabsichtigt wieder vom Bund zu leisten sein, anstelle von der Post mit Bundeszuschüssen.
Übrigens wird die Höhe der Alimentation sowieso vom Bund bestimmt und ein Streikrecht besteht natürlich nicht. Die Warnstreiks sind heute beendet worden. Es besteht ja noch Friedenspflicht.
Alles Gute
Der Chartlord