heut´ ist Brüssel mit dem Lacher wieder da. Anders kann man die Nachricht über die angeblichen Rückgewährungen nicht nennen. Um nicht vollends das Gesicht zu verlieren hat die Kommission den schwarzen Peter an die Bundesrepublik weiter gegeben. Selbst juristisch nicht vorgebildete Menschen dürften sehr schnell mitbekommen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Erstens der Prüfungsumfang beinhaltet - ohne genaue Zahlen zu nennen - bereits rechtskräftig abgewiesene Ansprüche die nicht Gegenstand wiederholter Feststellung sein können, da der Zeitraum in die bereits festgestellten Ansprüche fällt und nicht unter anderen Berechnungen oder Verrechnungen (jetzt Pensionsrückstellungen) erneut zu einer Anspruchsgrundlage gemacht werden dürfen. Hier steht das Bilanzrecht absolut und nicht relativ fest. Zweitens gelten die bei der Privatisierung von der Bundesrepublik an die Deutsche Post AG übertragenen beamtenrechtlichen Ansprüche ausdrücklich nicht als Wettbewerbsrecht, welches in der vorliegenden Betrachtung von der EU-Kommission zu Grunde gelegt worden ist. es handelt sich vielmehr um die gesetzliche Altersvorsorge des Staates für seine Beamten. Alle damit verbundenen Kosten sind wegen des Vorabverzichtes der Beamten nicht einer wettbewerbsrechtrechtlichen Disposition zugänglich. Gleichzeitig sind diese Ansprüche auch nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung untergebracht, sondern müssen als Sonderbelastungen gesondert behandelt werden. Die Zahlungen der Post an die Pensionäre sind Eigenleistungen, die kein Wettbewerber entsprechend zu tragen hat. Daher hat die Regulierungsbehörde bei der Preisgestaltung diese Leistungen (anders als die laufenden Gehälter der Beamten der Post) aussen vor gelassen. Und drittens - und dabei kommen mir vor Lachen die Tränen - jeder wie auch immer geartete Anspruch ist nach allen rechtsstaatlichen Ordnungen immer sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu beziffern. Dies ist aus Brüssel gar nicht erfolgt. Stattdessen ist irgend ein Rahmen angegeben ohne Benennung eines Rechtsgrundes, da kein Zahlenwert irgendeinem Leistungsgrund zugeordnet werden kann. Wie ich soeben den Meldungen entnehme, ist angeblich eine Klage der Post AG in Absprache mit der Bundesregierung in orbereitung. Damit ist aber auch klar, dass alle Rückforderungen der Bundesrepublik an die Deutsche Post AG direkt unter der Bestandskraft der geltenden Bestimmungen der Regulierungsbehörde gegen die eigenen Vorgaben der Regulierungsbehörde gestellt sind, so dass bei Durchsetzung dieser Ansprüche eigene neue Ansprüche der Post gegen die Bundesrepublik aus Schadensersatz entstehen würden. Das eigentliche Problem sehe ich darin, dass es Brüssel ein riesieger Dorn im Auge ist, dass in Deutschland nicht die freien Wettbewerbsbestimmungen gelten, sondern für den Konzern besondere staatliche Stellen die Vorgaben steuern und somit der Brüsseler Kontrolle entziehen, denn die Regulierungsbehörde darf nach EU-Recht nicht kontrolliert werden, da diese Behörde einen Ausnahmestatus (von der EU genehmigt) besitzt.
Nach der angepassten Analyse der Citi-Noobs der zweite Lacher in dieser Woche. Aber da heisst es eben:
Chartlord sei wachsam !
Der Chartlord
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