Deutsche Börse: Ausschlussregeln ausgesetzt


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BizzBabe:

Deutsche Börse: Ausschlussregeln ausgesetzt

 
23.04.02 13:22

Deutsche Börse sieht deutschen Kapitalmarkt als
Verlierer

Ausschlussregeln werden zunächst ausgesetzt

Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt, das der
Deutschen Börse die Anwendung der Ausschlussregeln für
Unternehmen mit geringem Börsenwert in sechs Fällen
bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt hat,
hat die Deutsche Börse ein kritisches Fazit gezogen:
Das Urteil des OLG zeige, dass die Möglichkeiten der
Deutschen Börse zur Weiterentwicklung des Regelwerks
innerhalb des geltenden Rechtsrahmens ausgeschöpft
sind. "Das Gericht hat auf Basis des geltenden Rechts
die Interessen einzelner Unternehmen höher bewertet
als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit
nicht erfolgreichen Geschäftsmodellen aus dem Markt
auszuschließen," sagte Rainer Riess, der bei der
Deutschen Börse für den Neuen Markt zuständig ist.

Ungeachtet dessen seien die Regeln wichtig und richtig
für die Weiterentwicklung des Neuen Marktes und
deshalb bei ihrer Einführung im Oktober letzten Jahres
von Emittenten, Investoren und Anlegerschützern
gleichermaßen begrüßt worden. Riess kündigte an, die
Deutsche Börse werde die Regeln zunächst für alle
Unternehmen aussetzen. Er betonte aber, dass die
Regeln vor dem Hintergrund des Vierten
Finanzmarktfördergesetzes erneut geprüft werden sollen.

Laut Riess war und ist der Neue Markt das Rollenmodell
zur Einführung internationaler Kapitalmarktstandards
in Deutschland: Regulatorische Innovationen des Neuen
Marktes wie Quartalsberichterstattung, internationale
Rechnungslegungsstandards, Lock up-Fristen und
Meldepflichten für Organmitglieder würden vom
nationalen oder europäischen Gesetzgeber aufgenommen.

Damit habe die Deutsche Börse den institutionellen
Kapitalmarktrahmen entscheidend verbessert. Jetzt sei
der Gestaltungsspielraum auf privatrechtlicher Basis
allerdings erschöpft.

Die Deutsche Börse will das 4. Finanzmarktfördergesetz
nutzen, um Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten zu
vereinheitlichen und dann im Rahmen der Börsenordnung
auf ein sicheres öffentlich-rechtliches Fundament zu
stellen. Unabhängig davon will die Deutsche Börse
weiterhin die betroffenen Emittenten überzeugen, den
Neuen Markt im Interesse ihrer eigenen Aktionäre und
des Gesamtmarktes freiwillig zu verlassen. Denn bei
diesen Unternehmen steht dem Aufwand für eine Notiz im
Neuen Markt kein adäquater Nutzen gegenüber.


Ansprechpartner und weitere Informationen der Gruppe
Deutsche Boerse finden Sie unter
www.media-relations.deutsche-boerse.com. Für
Fragen, rufen Sie uns an unter 069-2101-1500 oder
schicken Sie uns ein Mail an
Media-Relations@deutsche-boerse.com.


:o) Babe  
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cap blaubär:

DT-Börse ist Ausschuss was gibts da auszusetzen??? o.T.

 
23.04.02 13:25
Antworten
Happy End:

Triumph der Ameisen

 
23.04.02 13:36
Das verschärfte Regelwerk für den Neuen Markt steht vor dem vorläufigen Aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagte der Börsen-Betreibergesellschaft auf Antrag von sechs Unternehmen, die Ausschluss-Regeln vor Beendigung des Hauptverfahrens anzuwenden.

Deutsche Börse: Ausschlussregeln ausgesetzt 644222  
letsbuyit.com-Maskottchen: Etappensieg gegen die Deutsche Börse  
 
Die Richter seien der Auffassung, dass für eine Beendigung des Aktienhandels so genannter Penny-Stock-Unternehmen "keine genügende Begründung" vorgetragen worden sei, teilte das Oberlandesgericht (OLG) mit. Nach den im Oktober eingeführten Regeln für das Wachstumssegment der Deutschen Börse riskieren Firmen unter anderem einen Ausschluss vom Neuen Markt, wenn ihre Aktien über längere Zeit kontinuierlich unter einem Euro notieren. Ende März hatte die Börse angekündigt, die ersten Billigaktien zum 27. April vom Kurszettel zu streichen.
Zwar könnten die neu eingeführten Beendigungskriterien als Konkretisierung eines Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrags angesehen werden. Dem Gericht zufolge hat die Deutsche Börse aber keine Tatsachen vorgetragen, aus denen der Senat schließen konnte, dass ihr die Fortsetzung eines Listings am Neuen Markt bei Eintritt der umstrittenen Voraussetzungen unzumutbar wäre.

In Justizkreisen war zu hören, die Gründe, die das Gericht zu seinem Beschluss bewogen haben, hätten generelle Gültigkeit. Der Beschluss des Gerichts gilt für Infogenie, E-multi, GFN, NSE, LetsBuyIt und Wizcom. Wolfgang Frank, OLG-Pressereferent und Richter sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung: "Die Börse sollte sich nun überlegen, ob sie die Penny-Stock-Regeln nicht auch für die anderen Unternehmen am Neuen Markt vorerst aussetzt."

spiegel.de

Gruß    
Happy End
Deutsche Börse: Ausschlussregeln ausgesetzt 644222
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