Deutsche Börse sieht deutschen Kapitalmarkt als
Verlierer
Ausschlussregeln werden zunächst ausgesetzt
Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt, das der
Deutschen Börse die Anwendung der Ausschlussregeln für
Unternehmen mit geringem Börsenwert in sechs Fällen
bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt hat,
hat die Deutsche Börse ein kritisches Fazit gezogen:
Das Urteil des OLG zeige, dass die Möglichkeiten der
Deutschen Börse zur Weiterentwicklung des Regelwerks
innerhalb des geltenden Rechtsrahmens ausgeschöpft
sind. "Das Gericht hat auf Basis des geltenden Rechts
die Interessen einzelner Unternehmen höher bewertet
als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit
nicht erfolgreichen Geschäftsmodellen aus dem Markt
auszuschließen," sagte Rainer Riess, der bei der
Deutschen Börse für den Neuen Markt zuständig ist.
Ungeachtet dessen seien die Regeln wichtig und richtig
für die Weiterentwicklung des Neuen Marktes und
deshalb bei ihrer Einführung im Oktober letzten Jahres
von Emittenten, Investoren und Anlegerschützern
gleichermaßen begrüßt worden. Riess kündigte an, die
Deutsche Börse werde die Regeln zunächst für alle
Unternehmen aussetzen. Er betonte aber, dass die
Regeln vor dem Hintergrund des Vierten
Finanzmarktfördergesetzes erneut geprüft werden sollen.
Laut Riess war und ist der Neue Markt das Rollenmodell
zur Einführung internationaler Kapitalmarktstandards
in Deutschland: Regulatorische Innovationen des Neuen
Marktes wie Quartalsberichterstattung, internationale
Rechnungslegungsstandards, Lock up-Fristen und
Meldepflichten für Organmitglieder würden vom
nationalen oder europäischen Gesetzgeber aufgenommen.
Damit habe die Deutsche Börse den institutionellen
Kapitalmarktrahmen entscheidend verbessert. Jetzt sei
der Gestaltungsspielraum auf privatrechtlicher Basis
allerdings erschöpft.
Die Deutsche Börse will das 4. Finanzmarktfördergesetz
nutzen, um Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten zu
vereinheitlichen und dann im Rahmen der Börsenordnung
auf ein sicheres öffentlich-rechtliches Fundament zu
stellen. Unabhängig davon will die Deutsche Börse
weiterhin die betroffenen Emittenten überzeugen, den
Neuen Markt im Interesse ihrer eigenen Aktionäre und
des Gesamtmarktes freiwillig zu verlassen. Denn bei
diesen Unternehmen steht dem Aufwand für eine Notiz im
Neuen Markt kein adäquater Nutzen gegenüber.
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