aber als Strafverteidiger würde ich auch versuchen, dass mein Mandant auf Anweisung des Arbeitgebers gehandelt hat...natürlich lief alles mündlich...damit er quasi nur vermindert schuldfähig ist, da er ja auf DRUCK des Arbeitgebers, sprich der DtBank, gehandelt hat.
Mit der Geschichte an Fehlverhalten der DtBank könnte das vor Gericht zumindest für berechtigte Zweifel sorgen, was aber nicht heißt, dass der Mandant freigesprochen wird...aber schon gar nicht bedeutet dies, dass man der DtBank eine Mittäterschaft nachweisen kann. Was auch in einem weiteren Verfahren erörtert werden würde...da die Bank aktuell ja nicht angeklagt ist.
Also Ruhe bewahren und die Justiz machen lassen....