dazu muss man unterscheiden zwischen
- Basel 2
- Basel 2,5
- CRR/CRD 4 (Basis fuer den Abschluss zum 31.03.2014)
- CRR/CRD 4 Vollumsetzung
- Basel 3
Die DB schreibt im Q1 Geschaeftsbericht dazu:
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Das neue aufsichtsrechtliche Rahmenwerk trat am 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung verschiedener Übergangsregeln in Kraft. Insofern verwenden wir bei der Darstellung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der Übergangsregeln die Bezeichnung "CRR/CRD 4". Bei Darstellung der Ergebnisse auf Basis einer vollständigen Anwendung des final angestrebten Rahmenwerks (und damit ohne Berücksichtigung der anwendbaren Übergangsregeln) verwenden wir den Begriff "CRR/CRD 4 Vollumsetzung".
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Die neuen Mindestkapitalquoten werden schrittweise bis 2015 eingeführt. Der überwiegende Teil der aufsichtsrechtlichen Anpassungen (das heißt Kapitalabzüge und aufsichtsrechtliche Filter in Korrekturposten) tritt phasenweise bis 2018 in Kraft. Kapitalinstrumente, die nach den neuen Regelungen nicht qualifiziert sind, sind bis 2022 phasenweise nicht mehr zu berücksichtigen. Neue Anforderungen zu Kapitalpuffern werden phasenweise bis 2019 eingeführt. Obwohl die aufsichtsrechtliche Berichterstattung bereits in 2014 beginnt, werden bindende Mindestanforderungen für die kurzfristige Liquidität in 2015 wirksam und ein Standard für die langfristige Liquidität wird in 2018 erwartet. Die Einführung eines verpflichtenden Verschuldungsgrades wird für 2018 erwartet, nachdem die Veröffentlichung der Kennziffer bereits in 2015 beginnen wird.
Das CRR/CRD 4-Rahmenwerk veränderte teilweise auch die Terminologie in Bezug auf Kapitaladäquanz und aufsichtsrechtliches Kapital.
Da hinsichtlich der CRR/CRD 4-Regelungen immer noch Interpretationsunsicherheiten bestehen und einige der darauf bezogenen verpflichtenden technischen Regulierungsstandards auch noch nicht final vorliegen, werden wir unsere Annahmen und Modelle kontinuierlich in dem Maße anpassen, wie unser sowie das Verständnis der Industrie und die Interpretation der Regeln sich entwickeln. Vor diesem Hintergrund, können unsere CRR/CRD 4-Meßgrößen von unseren früheren Erwartungen abweichen. Auch die Annahmen und Einschätzungen unserer Wettbewerber über die Einführung mögen sich verändern, so dass unsere CRR/CRD 4-Kennzahlen nicht mit ähnlich bezeichneten Messgrößen unserer Wettbewerber vergleichbar sind.
geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2014/...risikobericht.html
Fazit: Alles noch etwas unsicher was die Kaiptalquote betrifft, da noch einige Entscheidungen seitens des Gesetzgebers nicht endgueltig feststehen