Von Claudia Wanner, Frankfurt
Die vermögenden Privatkunden der Deutschen Bank müssen sich ab 2001 auf eine neue Gebührenstruktur einstellen. Sie zahlen in Zukunft einen jährlichen Basispreis für die Beratung. Im Gegenzug sinken die Kosten für Transaktionen.
"Damit beenden wir die Quersubventionierung der Beratung und verbessern die Kostentransparenz", erläutert Bernd-A. von Maltzan, Bereichsvorstand für das Private Banking bei der Deutschen Bank.
Mindestens 300 Euro werden als Beratungshonorar fällig. Der Gesamtpreis bestimmt sich aus dem Depotvolumen des Kunden: Die ersten 50.000 Euro des Vermögens werden mit einem Prozent belastet, die nächsten mit 0,6 Prozent. Für darüber liegende Summen sind 0,2 Prozent zu zahlen. Bei einem Vermögen von 250.000 Euro bedeutet das Beratungskosten von 1276 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Für Transaktionen wird ein einheitliches Preissystem eingeführt, das sowohl für Inlands- als auch Auslandsorders gilt. Der Staffeltarif hängt vom Umsatz ab, er beginnt bei 20 Euro. Von 0,3 Prozent reduziert er sich für größere Ordervolumen auf 0,1 Prozent. "Damit unterbieten wir sogar einige Discount Broker", unterstreicht Guido Heuveldop, Leiter Private Banking in Deutschland. Anwendung findet das neue Modell nur für die so genannte orderbegleitende Beratung. Nicht betroffen sind Kunden, die ihr Vermögen von der Bank verwalten lassen.
Wer ein vergleichsweise geringes Vermögen mitbringt und selten oder nur mit kleinen Summen handelt, wird tendenziell schlechter gestellt als zuvor. Den Vorwurf, weniger vermögende Kunden mit den neuen Preisen zur Deutschen Bank 24 abschieben zu wollen, weist von Maltzan jedoch zurück.