Der Winter kommt, wer hat noch keinen Mantel?


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DarkKnight:

Der Winter kommt, wer hat noch keinen Mantel?

 
04.10.01 01:00
Mantelmarkt im Umbruch



Mit der allgemeinen Baisse erfährt das Geschäft mit Börsenmänteln deutliche Veränderungen. Während leere Hüllen, die für einen neuen Geschäftszweck bereitstanden, zu Boomzeiten Mangelware waren, könnte es demnächst zu einer "Mantelschwemme" kommen.

Gleichwohl erfahren Mantelgeschäfte durch die derzeitige Börsenflaute eine Renaissance, weil der IPO-Kanal praktisch nicht mehr zur Verfügung steht. Gesellschaften, die es - aus welchen Gründen auch immer - dennoch an die Börse drängt, bleibt de facto kaum ein anderer Weg als der eines indirekten Börsengangs via Manteltransaktion.

Klassische Börsenhüllen entstammen vielfach z.T. niedergegangenen Industrien der Old Economy wie z.B. Eisenbahnen, Brauereien und Maschinenbaufirmen. Zusätzlich bieten sich nun Gesellschaften des Neuen Marktes, deren Geschäftsmodell zwar gescheitert, deren Ausstattung mit finanziellen Mitteln aus dem Börsengang aber noch vorhanden ist, als potenzielle Börsenmäntel an. Jüngstes Beispiel ist die Mediantis AG, die am 14. September angekündigt hat, ihr operatives Geschäft aufzugeben. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft beabsichtigt, den dann leeren Börsenmantel zu verkaufen. Aber auch andere Unternehmen dieses Segments, die von Insolvenz bedroht sind, kommen als potenzielle Börsenhüllen in Betracht. Allerdings muss bis zur Verwertung das Insolvenzverfahren abgewartet werden, das erfahrungsgemäß ein bis zwei Jahre dauern kann.

Nach Aussagen von Dirk Hasselbring, Investor-Relations-Verantwortlicher bei der Sparta AG, hängt es vor allem von den Anforderungen des Erwerbers ab, ob ein derartiges Mantelgeschäft zustande kommt. Soll z.B. der Mantel einer insolventen Firma genutzt werden, muss ein möglicherweise befürchtetes schlechtes Image bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden. Zudem sei eine Reihe weiterer Kriterien zu prüfen. So sei ein idealer Mantel frei von Altlasten, Restverbindlichkeiten sowie Pensionsverpflichtungen. Hier schneiden die potenziellen Mäntel am Neuen Markt insgesamt gut ab, sagt Hasselbring. Vor allem Altlasten, wie sie bei Industrieunternehmen anfallen können, oder hohe Pensionsverpflichtungen sind bei Neuer-Markt-Mänteln so gut wie ausgeschlossen.

Funktion eines Mantels für den Erwerber

Für den Käufer eines Börsenmantels steht neben den niedrigeren Kosten im Vergleich zum regulären IPO und einer höheren Flexibilität und Geschwindigkeit des Börsengangs oftmals auch im Vordergrund, dass keine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt zu werden braucht. So kann eine Notiz im Amtlichen Handel erfolgen, ohne dass die Börsenreife nachgewiesen werden muss. Normalerweise hätte eine Gesellschaft für eine Notierung im Amtlichen Handel mindestens drei Geschäftsjahre mit Gewinn vorzuweisen. Unterschiedlich sind die Anforderungen eines Erwerbers an die Höhe des Streubesitzes. Soll ein bestehendes Unternehmen eingebracht werden, ist der Mantelkäufer in der Regel an einem geringen Streubesitz interessiert. Soll dagegen eine Kapitalerhöhung zügig durchgeführt werden, besteht Interesse an einem hohen Streubesitz.

Ein Beispiel für ein Mantelgeschäft mit niedrigem Steubesitz ist die Hegener&Glaser AG. Die Börsenhülle des ehemaligen Schachcomputer-Herstellers wurde vor einiger Zeit von der Deag Deutsche Entertainment AG übernommen. Anschließend wurde die Stella Musical AG eingebracht, die nach erfolglosen Ankündigungen auf einem anderen Wege die Börsennotiz wohl nicht erreicht hätte. Neben diesen "reinen" Mantelgeschäften häufen sich in letzter Zeit Fälle, in denen größere Gesellschaften mit kleineren fusionieren, was als Mantelgeschäft im weiteren Sinne angesehen werden kann. Beispiele sind hier Scholz&Friends/United Visions am Neuen Markt sowie im MDax die ProSiebenSat.1 Media AG, die mit der KirchMedia verschmolzen werden soll.

Dass das Mantelgeschäft aber gerade in Boomzeiten der Börse besondere Blüten treiben kann, zeigt ein Blick in die frühere Börsengeschichte. Zu Zeiten der so genannten South Sea Bubble um 1720, einer Phase spekulativer Übertreibungen, wurde sogar ein leerer Börsenmantel sogar als Neuemission an die Börse gebracht. Die Satzung der Gesellschaft legte fest, dass ihr konkreter Geschäftszweck erst später bestimmt werden sollte, dennoch war die Emission zunächst ein großer Erfolg.

Aufstieg und Fall eines Börsenmantels

In der jüngeren Börsengeschichte, die von ähnlichen Übertreibungen gekennzeichnet war, lässt sich das Beispiel des Brauhauses Amberg anführen, der späteren Net.IPO AG. Mit der Börsenhülle des vor dem Konkurs bewahrten Brauhauses sollten Neuemissionen über das Internet durchgeführt werden. Während eine Brauhaus-Amberg-Aktie, die schon vorher kräftig gestiegen war, nach der Bekanntgabe der Neuausrichtung im Herbst 1998 umgerechnet etwa 4 Euro kostete, sprang die Notiz im Frühjahr 1999, noch bevor eine einzige Transaktion durchgeführt wurde, auf über 130 Euro. Die ersten Emissionen wurden erfolgreich abgewickelt, und die Neuausrichtung kam noch rechtzeitig vor dem finalen Neuemissionsboom am Neuen Markt. Die Gesellschaft gründete sogar eigene Tochtergesellschaften in Frankreich und Italien und sah sich als "europäischer Marktführer für Internet-Emissionen".

Ihre Höchststände hat die Net.IPO-Aktie dennoch nie wieder gesehen. Nachdem Net.IPO vor knapp vier Wochen den vollständigen Rückzug aus dem Geschäft mit Neuemissionen beschlossen hat, notiert die Aktie derzeit nur noch zwischen 1 und 1,70 Euro. Die Gesellschaft verfügt noch über eine Reihe von Beteiligungen im Internet-Bereich, nach deren Veräußerung sie wiederum einem neuen Geschäftszweck zugeführt werden könnte. Was darüber hinaus von Net.IPO zurückbleibt, sind mehr oder minder erfolgreiche Gesellschaften, die an die Börse begleitet wurden. Die beiden ersten Emissionen der Gesellschaft am Neuen Markt, Fortunecity und Wizcom, notieren z.B. beide im Penny-Stock-Bereich, sind relativ sichere Delisting-Kandidaten und könnten eines Tages ihrerseits zu Mantelkandidaten mutieren.

Neben einer Reihe weiterer erfolgloser Transaktionen - zu nennen sind beispielsweise die Wallberg-Bahn am Tegernsee, aus der die THE Internet.z AG wurde, und die bisher gescheiterten Neuausrichtungen der Escom AG oder der Westafrikanischen Pflanzungsgesellschaft Viktoria von 1896 i.K.- lassen sich auch sehr erfolgreiche Beispiele von Mantelverwertungen finden. Diese fanden vor allem im Immobilienbereich statt, wie bei der ehemaligen Württembergischen Cattunmanufaktur, der heutigen WCM AG, oder der damaligen Rinteln-Stadthagener Eisenbahn AG, der heutigen WCM-Tochter RSE AG geschehen. Kürzlich wurde die Neuausrichtung der Wilkens Bremer Silberwaren AG beschlossen; unter dem neuen Namen RWL Verwaltungs- und Beteiligungs-AG soll sich die Gesellschaft künftig bei Gewerbeimmobilien engagieren.

Andere Gesellschaften im Immobilienbereich wie z.B. die IMW AG harren seit geraumer Zeit ihrer Neuausrichtung. Bei diesen "schlafenden Mänteln" müssen Anleger vor allem viel Geduld mitbringen. Für die außenstehenden Aktionäre lassen sich Erfolg oder Misserfolg einer Manteltransaktion im Vorhinein jedoch kaum beurteilen. Somit ist die Spekulation auf eine bevorstehende Neuausrichtung mit einem hohen Risiko verbunden.

Kursinformationen zu Net.IPO

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Börsen-Zeitung, 2.10.2001
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zombi17:

Bald komm St . Martin

 
04.10.01 01:05
Der teilt seine Kutte , macht der gute Mann jedes Jahr.
Z
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DarkKnight:

War das nicht der Georg? o.T.

 
04.10.01 01:06
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zombi17:

Keine Ahnung .....

 
04.10.01 01:08
.... im Ruhrpott heist er Martin
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zombi17:

Zu der Zeit gibt es auch die Stutenkerle.....

 
04.10.01 01:11
.... das ist immer die Zeit , in der die Jugend aufs Kiffen vorbereitet wird.
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DarkKnight:

Keine Ahnung ....

 
04.10.01 01:11
... bei uns heißt der Typ Schorsch, der hat aber nur einen Mantel geteilt und nicht Blondinen oder Bier
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zombi17:

das stimmt

 
04.10.01 01:15
ein bier hat er noch nicht ausgegeben
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