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Sehr geehrter Herr Kahrmann,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, daß es einen Unterschied gibt zwischen Ihrer herrschenden Meinung und der Rechtssprechung. Vielleicht sollten sie Ihre Vorstellungswelt etwas öffnen, zumindest im juristischen Sinne.
Ich würde mich an Ihrer Stelle so langsam, aber sicher auf den Beschwerdeweg mit Ihrer Richterkritik begeben und den Beschluß des Amtsgerichts Köln anfechten.
Diese Beschwerde hätte jedoch keinerlei aufschiebende Wirkung auf unsere Hauptversammlung am 30.03.2005, in Berlin.
Ich wünsche allen einen schönen Abend
Klaus E.H. Zapf
PS:
Ich würde jetzt an Ihrer Stelle mit der Schadensbegrenzung beginnen, dies könnte später mildernd wirken und statt vortragen zurücktragen.