umso besser?, wenn die Fundis passen.
Hier noch etwas altes, von gestern:
Penny-Stock-Regelung droht weitere Aushöhlung
Frankfurt (vwd) - Nicht abreißen will die Kette der Unternehmen, die eine einstweilige Verfügung gegen die sogenannte Penny-Stock-Regelung am Neuen Markt erstreiten. Mit der Kinowelt AG, München, und der digital advertising AG, Unterhaching, haben am Mittwoch die achte und die neunte Gesellschaft mitgeteilt, dass laut Gerichtsbeschluss erst in sechs Monaten die Regelung auf sie angewendet werden darf, mit der Billigaktien vom Neuen Markt verbannt werden sollen. Und aller Wahrscheinlichkeit stehen weitere Meldungen diese Art ins Haus. Laut dem Landgericht Frankfurt sind bislang rund 20 Gesellschaften gegen die Penny-Stock-Regelung gerichtlich vorgegangen. Der Bestimmung droht damit eine immer weitere Aushöhlung.
Das Motiv für die Einführung von Ausschlussregeln am Neuen Markt waren horrende Kursverluste und das beschädigte Image dieses einstigen Vorzeigesegments der Börse. Die Bestimmungen besagen, dass Unternehmen, deren Aktienkurs an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen unter einem Euro liegt und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Mio EUR sinkt, in eine Beobachtungsliste aufgenommen werden. Innerhalb von 90 Handelstagen müssen die Aktien der Ausschlusskanditaten dann an 15 aufeinanerfolgenden Tagen die Schwelle von einem Euro überschreiten, anderenfalls wird der Titel aus dem Neuen Markt entfernt. Start dieser Neuregelung war der 1. Oktober.
Dass diese nachträgliche und einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen am Neuen Markt nicht ohne die Einlegung juristischer Mittel würde hingenommen werden, war allerdings absehbar. Laut der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre waren Anfang Oktober gut 40 Titel von einem möglichen Auschluss betroffen. Als erster erwirkte der Berliner Prozesssfinanzierer Forris eine einstweilige Verfügung und erzielte einen Aufschub: Die Begründung der Richter: Zwar habe sich Foris vorab dem Regelwerk des Neuen Markts in der jeweils gültigen Fassung unterworfen, das Bestimmungsrecht der Börse gelte jedoch nur, solange es nicht "unbillig" ausgeübt werde.
Unbillig sei aber das rasche Inkrafttreten der neuen Regeln, denn die Börse habe sich damit ausschließlich an ihren hausinternen Organisationsabläufen orientiert. Auf die Interessen der möglicherweise betroffenen Unternehmen sei dagegen nicht Rücksicht genommen worden, argumentierte die Kammer. Abwehrmaßnahmen dieser Gesellschaften müssten namlich während laufender Fristen ergriffen werden. Mit der gewährten Sechs-Monats-Frist erreichten die Berliner indes nicht ganz ihr Ziel. Gefordert hatte Foris zwölf Monate.
"Nachdem Foris, Advanced Media, Abacho, Heiler, telesens, Poet, Blue C und zuletzt noch Kinowelt und digital advertsising einstweilige Verfügungen erstritten haben, droht eine Zweiklassengesellschaft am Neuen Markt", kommentiert Markus Straub, stellvertretender SdK-Vorsitzender, diese Entwicklung. Es scheine, dass jedes Unternehmen, das gegen die Regeln vorgehe, eine einstweilige Verfügung erwirken könne.
Die Börse sollte sich in dieser Situation nicht auf den Standpunkt stellen, dass klagen muss, wer sein Recht bekommen will, und das Wirksamwerden der Neuregelungen verschieben. "So wie die Dinge jetzt laufen, holt sich die Börse immer wieder eine Ohrfeige ab". Zwar seien Ausschlussregeln notwendig, doch der Schlüssel für ein verbessertes Image des Neuen Markts liege bei schärferen Kriterien für die Zulassung, nicht bei den Austrittsregularien.
Die Börse selbst möchte unter Hinweis auf ein "laufendes Verfahren" das Urteil des Landgerichts nicht kommentieren. Noch hat die Deutsche Börse AG nicht aufgegeben, ihre neuen Regularien wie geplant umzusetzen. Im Fall von Foris, dem in gewisser Weise die Funktion eines Musterprozeesses zukommt, sind beide Parteien in die Berufung gegangen. Einen Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht wird es einem Foris-Sprecher zufolge noch vor dem Jahresende geben. +++ Claus-Detlef Großmann
vwd/18.10.2001/cg/gre