Stellungnahme von Karl Ehlerding zur Sperre von 5,5 Mio. Stimmrechten auf der Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE
10:30 16.05.14
(DGAP-Media / 16.05.2014 / 10:30)
Am 7. Mai 2014 wurde auf der Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest
SE unter anderem über zwei neue Verwaltungsratsmitglieder abgestimmt.
Internationale Stimmrechtsberater (ISS, Glass Lewis) hatten sich für die
unabhängigen Kandidaten Proschofsky und Hohlbein ausgesprochen. Kurz vor
Abstimmungsbeginn wurde von der Verwaltungsratsvorsitzenden Kerstin
Gelbmann 5,5 Mio. Aktien im damaligen Gegenwert von 58 Mio. Euro das
Stimmrecht entzogen. Der Ausschluss von der Wahl wurde von Kerstin Gelbmann
nur mit "Indizien für ein gemeinsames Vorgehen" begründet, ohne dabei ins
Detail zu gehen oder diese Rechtsauffassung im Vorfeld der Hauptversammlung
kundgetan zu haben. Nur dadurch konnten die vom Hauptaktionär Haselsteiner
favorisierten Kandidaten Postl und Schoeller eine knappe Mehrheit in der
Abstimmung erringen und damit die Kontrolle Haselsteiners im Verwaltungsrat
mit nunmehr vier von fünf ihm nahestehenden Verwaltungsratsmitgliedern
zementiert werden.
Karl Ehlerding hält hierzu fest:
Die in Rede stehenden Aktien befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum
verschiedener Mitglieder der Familie Ehlerding. Die Vermögen der einzelnen
Familienmitglieder, die hunderte Kilometer voneinander entfernt wohnen,
werden nachweislich seit 20 Jahren getrennt verwaltet. Die Willensbildung
erfolgt getrennt. Die einzelnen Familienmitglieder haben im Rahmen des
Verkaufs der Kommunale Wohnen an conwert im Januar 2013 in Summe 4,2% des
Grundkapitals an conwert erhalten. conwert hat damals und in der Folge bis
zum Tage der Hauptversammlung nachweislich selbst die Rechtsansicht
vertreten, dass die Aktien nicht gemeinsam zu rechnen sind. Niemals hat ein
einzelnes Familienmitglied die gesetzliche 4%ige-Meldeschwelle
überschritten.
Wie auch auf der Hauptversammlung des Vorjahres waren sämtliche angemeldete
Aktien der Mitglieder der Familie Ehlerding im Teilnehmer- und
Präsenzverzeichnis der conwert zugelassen und erfasst. Der Ausschluss der
Stimmrechte durch die Verwaltungsratsvorsitzende und Haselsteiner-Vertraute
Kerstin Gelbmann erfolgte befremdlicher Weise unmittelbar vor
Abstimmungsbeginn nach mehrstündigem Hauptversammlungsverlauf. Dabei wurde
auf ein ihr vorliegendes Rechtsgutachten verwiesen, ohne dass dessen Inhalt
offen gelegt wurde. Die Gelegenheit zur vorherigen Stellungnahme wurde mir
oder anderen Mitgliedern meiner Familie nicht gegeben.
Das Rechtsgutachten wurde vom selben Rechtsvertreter verfasst, der conwert
beim Zukauf der Kommunale Wohnen beriet und der auch den
Hauptversammlungsablauf für conwert 2013 und 2014 juristisch leitete. Laut
einem Medienbericht ist dieser Rechtsvertreter neben seinem Mandat für
conwert auch immer wieder für den Hauptaktionär Haselsteiner und dessen
Beteiligungsfirmen tätig. Das entsprechende Rechtsgutachten wurde mir erst
drei Tage nach der Hauptversammlung übermittelt.
Dieses Rechtsgutachten beruht aus meiner Sicht und der meiner Rechtsberater
auf falsch getroffenen Annahmen und Schlussfolgerungen. Es erscheint mir
plausibel, dass die Verwaltungsratsvorsitzende zum Zeitpunkt der
Beauftragung des Rechtsgutachtens aus dem Teilnehmerverzeichnis bereits ein
Votum für Herrn Proschofsky und Herrn Hohlbein erwartet hat.
Beachtlich ist auch, dass zumindest die einzige nicht dem Großaktionär
Haselsteiner nahestehende Verwaltungsrätin offenbar nicht in die
Entscheidung des Stimmrechtsentzugs eingebunden war. Sie erklärte "aus
haftungsrechtlichen Gründen" öffentlich auf der Hauptversammlung, nicht in
die Entscheidung eingebunden gewesen zu sein. Die Entscheidung zum
Ausschluss der Stimmen war dementsprechend offensichtlich nicht durch einen
Verwaltungsratsbeschluss gedeckt.
Der für die Wahl der Wunschkandidaten des Hauptaktionärs entscheidende
Entzug meiner Stimmen und jener meiner Familienmitglieder erfolgte im
Endergebnis somit offenbar durch einen Alleingang der dem Großaktionär
nahstehenden Verwaltungsratsvorsitzenden Kerstin Gelbmann, basierend auf
einem nach meiner Überzeugung fragwürdigen Gutachten eines (auch) für den
Hauptaktionär tätigen Rechtsvertreters. Ich hätte nicht gedacht, dass ein
derartiges Vorgehen in einem entwickelten Kapitalmarkt und Rechtsstaat
möglich ist.
Selbstverständlich werde ich gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung
gerichtlich vorgehen. Zudem prüfen meine Rechtsvertreter die Möglichkeit,
schadensersatzrechtlich gegen die involvierten Organe der Gesellschaft
vorzugehen.
Im Auftrag:
Charles Barker Corporate Communications GmbH
Tobias Eberle
Telefon: +49 69 794090-24
Email: tobias.eberle@charlesbarker.de
Ende der Pressemitteilung
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