Bei Auflösung darf Depotübertrag nichts kosten
Wer sein Depot auflöst und seine Wertpapiere zu einer anderen Bank übertragen lässt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Verlangt eine Bank fürs Umbuchen Gebühren, dann ist das rechtswidrig.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Kunden, die für einen Depotübertrag zahlen müssen, sollten sich wehren und Einspruch einlegen. Auch bereits gezahlte Gebühren können im Nachhinein noch zurückverlangt werden.
Anders ist die Rechtslage, wenn der Kunde sein Depot nicht komplett auflöst. Werden lediglich einige Wertpapiere ausgebucht, das Depot jedoch weitergeführt, darf eine Bank sehr wohl Gebühren verlangen. Ein Wertpapierübertrag außer der Reihe gehört nämlich nicht zu den kostenlosen Pflichtleistungen.
Wer sein Depot auflöst und seine Wertpapiere zu einer anderen Bank übertragen lässt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Verlangt eine Bank fürs Umbuchen Gebühren, dann ist das rechtswidrig.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Kunden, die für einen Depotübertrag zahlen müssen, sollten sich wehren und Einspruch einlegen. Auch bereits gezahlte Gebühren können im Nachhinein noch zurückverlangt werden.
Anders ist die Rechtslage, wenn der Kunde sein Depot nicht komplett auflöst. Werden lediglich einige Wertpapiere ausgebucht, das Depot jedoch weitergeführt, darf eine Bank sehr wohl Gebühren verlangen. Ein Wertpapierübertrag außer der Reihe gehört nämlich nicht zu den kostenlosen Pflichtleistungen.