Delisting-Regeln bieten Schlupflöcher
Die am Freitag vorgestellte Regelwerkänderung für den Neuen Markt löst bei den betroffenen Unternehmen ein plötzliches Interesse an so genannten "Reverse Stock Splits" aus.
Mit diesen umgekehrten Aktiensplits wollen die Firmen einem unfreiwilligen Abschied (Delisting) aus dem Wachstumssegment entgehen. Legen sie ihre Aktien zusammen, steigt der Kurs der Papiere über die für ein Delisting kritische Schwelle von 1 Euro. Wenn beispielsweise aus zehn Aktien eine werden, verzehnfacht sich der Kurs.
Prominentestes Beispiel für diese Anti-Delisting-Strategie ist der mittlerweile insolvente Internet-Lebensmittelhändler Webvan. Die Aktionäre des US-Unternehmens hatten Ende Juni einem Split im Verhältnis 1:25 zugestimmt, um den Aktienkurs über die Schwelle von 1 $ zu hieven.
Rolf Heiler, Vorstandsvorsitzender der Heiler Software AG, sagte der Financial Times Deutschland: "Unsere Anwälte loten die Chancen für eine Aktienzusammenlegung aus. Wir wollen den Neuen Markt auf keinen Fall verlassen, weil wir woanders bedeutungslos würden." Heiler fielen am Montag bei einer Marktkapitalisierung von 10,8 Mio. Euro auf 0,98 Euro. Die Schwelle von 1 Euro bezeichnete Heiler als "Kosmetik". Auch Markus Semm, Vorstandschef von Infodienst-Vermarkters Infogenie, sagte, sein Unternehmen wäge die Möglichkeiten der Zusammenlegung oder des Rückkaufs eigener Aktien ab.
"Wenn die Firmen die Kosten für einen Reverse Split tragen können, wären sie ja dumm, wenn sie es nicht tun würden", sagte Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut (DAI). Auch Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) sowie der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) äußerten sich ähnlich gegenüber der Financial Times Deutschland.
Nach den neuen Regeln kann die Deutsche Börse ab Oktober insolvente Unternehmen sowie Billigaktien mit geringer Marktkapitalisierung aus dem Neuen Markt herausnehmen. Firmen kommen nur auf die Beobachtungsliste für ein Delisting, wenn ihre Aktien an 30 Börsentagen nacheinander im Tagesdurchschnitt unter 1 Euro notieren und ihre Marktkapitalisierung die Marke von 20 Mio. Euro unterschreitet. Schaffen sie es nicht, in den folgenden 90 Handelstagen 15mal in Folge beide Grenzwerte zu übertreffen, werden sie ausgeschlossen. Ihnen bliebe dann nur der Wechsel in den Geregelten Markt oder den Freiverkehr.