Die deutschen Hersteller und Importeure von CD-Brennern haben in den vergangenen Tagen Rechnungen bekommen. Absender war die Gema, die Verwertungsgemeinschaft der Musikbranche.
Die will für jedes verkaufte Gerät nachträglich zehn Euro kassieren, weil mit den Brennern Musik kopiert wird. Die Musiker sollen nicht länger leer ausgehen. Nach Schätzungen kann sich die Forderung auf bis zu 40 Mio. Euro summieren.
Die Gema stützt sich auf ein Urteil, das ihr im vergangenen Sommer eine Abgabe für die Brenner zugesprochen hat. Die anschließenden Güteverhandlungen ließen die Hardwarehersteller im vergangenen Monat platzen. Jetzt schrieb die Gema ihre Rechnungen. Wenn nicht gezahlt wird, will sie wieder klagen. Die Auseinandersetzung um die Geräteabgabe für CD-Brenner ist ein rechtlich bisher ungeregeltes Problem: Computer und Internet machten neue Kopierverfahren möglich, deren Ergebnisse so gut sind wie die Originale. Die Labels klagen schon über Einbußen in Milliardenhöhe durch geklonte Titel.
Ein weiterer Streit lodert um elektronische Pressespiegel. In herkömmliche, gedruckte Pressespiegel können Artikel aufgenommen werden, wenn ein Vertrag mit der Verwertungsgemeinschaft Wort abgeschlossen worden ist. Die ist für digitale Kopien aber nicht zuständig. Für eine Presseschau per Datennetz müssen Artikelsammler darum mit jedem Urheber einzeln Verträge abschließen. Alles andere ist verboten.
Problemscheuer Vorschlag
Um die rechtlichen Lücken zu füllen, hat das Justizministerium einen Entwurf für ein neues Urhebergesetz vorgelegt. Die EU hat dafür mit einer Richtlinie eine Frist bis zum Jahresende gesetzt. Unter diesem Zeitdruck spart der Entwurf darum die meisten Konflikte aus. "An diesem Gesetzentwurf ist besonders interessant, was nicht drin steht", sagt Elmar Hucko, Abteilungsleiter im Justizministerium. Den problemscheuen Vorschlag, der nur die Mindestanforderungen aus Brüssel regelt, will Justizministerin Däubler-Gmelin noch bis zur letzten Bundestagssitzung Anfang Juli durch die Gremien bringen. Erst ein zweites Gesetz soll später elektronische Pressespiegel, Ausnahmeregelungen für Bibliotheken und ähnlich kontroverse Fragen regeln.
Ob der Plan gelingen wird, ist zweifelhaft. FDP und CDU kündigen Widerstand an. "Wir werden das ohne weitreichende Verbesserungen nicht mitmachen", sagt etwa Rainer Funke, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Der Gesetzentwurf sei eine "dünne Suppe" und vergebe die Chance, das Urheberrecht auf die Höhe der Informationsgesellschaft zu bringen. Vor allem müssten neue Kopierschutzverfahren durch das Gesetz stärker gefördert werden.
Hucko hält dagegen: "Die wichtigste Neuerung in unserem Entwurf ist der Schutz für technische Schutzvorrichtungen." Immer mehr Plattenfirmen wehren sich mit digitalen Kopiersperren gegen Raubkopierer. Hacker haben bisher noch jeden Schutz überwunden und ihre Tricks anschließend im Internet veröffentlicht. "Das ist vergleichbar mit dem legalen Anbieten von Diebeswerkzeug", sagt Hucko. Künftig gibt es darum bis zu ein Jahr Gefängnis für Hacker, die mit geknacktem Kopierschutz Geschäfte machen. Das private Hacken soll hingegen straffrei bleiben: "Wir wollen keine Kriminalisierung des Schulhofes", begründet Hucko.
Privatkopien bleiben erlaubt
Der Gesetzentwurf bleibt auch gegen den umstrittenen Tausch von Musiktiteln im Internet strafrechtlich ziemlich zahnlos. Privatkopien sollen wie bisher erlaubt sein, um die Balance zwischen Ansprüchen der Musikbranche und denen der Verbraucher zu wahren. Allerdings haben Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf die Kopie, den sie gegen Plattenlabels durchsetzen könnten. Hucko glaubt, dass es aus Gründen des Verbraucherschutzes nötig sein könnte, kopiergeschützte CDs als solche zu kennzeichnen.
Die Hersteller von CD-Brennern werden am Dienstag bei einer Anhörung in Berlin am lautesten gegen den Gesetzentwurf wettern, denn er nimmt ihnen die Last der Geräteabgabe nicht ab. Weil es weiter private Kopien gibt, wird die Abgabe erst ein mal bleiben. Ihre Höhe können die Hersteller mit den Verwertungsgesellschaften klären. Sonst entscheiden die Gerichte.
ftd.de
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Happy End
Die will für jedes verkaufte Gerät nachträglich zehn Euro kassieren, weil mit den Brennern Musik kopiert wird. Die Musiker sollen nicht länger leer ausgehen. Nach Schätzungen kann sich die Forderung auf bis zu 40 Mio. Euro summieren.
Die Gema stützt sich auf ein Urteil, das ihr im vergangenen Sommer eine Abgabe für die Brenner zugesprochen hat. Die anschließenden Güteverhandlungen ließen die Hardwarehersteller im vergangenen Monat platzen. Jetzt schrieb die Gema ihre Rechnungen. Wenn nicht gezahlt wird, will sie wieder klagen. Die Auseinandersetzung um die Geräteabgabe für CD-Brenner ist ein rechtlich bisher ungeregeltes Problem: Computer und Internet machten neue Kopierverfahren möglich, deren Ergebnisse so gut sind wie die Originale. Die Labels klagen schon über Einbußen in Milliardenhöhe durch geklonte Titel.
Ein weiterer Streit lodert um elektronische Pressespiegel. In herkömmliche, gedruckte Pressespiegel können Artikel aufgenommen werden, wenn ein Vertrag mit der Verwertungsgemeinschaft Wort abgeschlossen worden ist. Die ist für digitale Kopien aber nicht zuständig. Für eine Presseschau per Datennetz müssen Artikelsammler darum mit jedem Urheber einzeln Verträge abschließen. Alles andere ist verboten.
Problemscheuer Vorschlag
Um die rechtlichen Lücken zu füllen, hat das Justizministerium einen Entwurf für ein neues Urhebergesetz vorgelegt. Die EU hat dafür mit einer Richtlinie eine Frist bis zum Jahresende gesetzt. Unter diesem Zeitdruck spart der Entwurf darum die meisten Konflikte aus. "An diesem Gesetzentwurf ist besonders interessant, was nicht drin steht", sagt Elmar Hucko, Abteilungsleiter im Justizministerium. Den problemscheuen Vorschlag, der nur die Mindestanforderungen aus Brüssel regelt, will Justizministerin Däubler-Gmelin noch bis zur letzten Bundestagssitzung Anfang Juli durch die Gremien bringen. Erst ein zweites Gesetz soll später elektronische Pressespiegel, Ausnahmeregelungen für Bibliotheken und ähnlich kontroverse Fragen regeln.
Ob der Plan gelingen wird, ist zweifelhaft. FDP und CDU kündigen Widerstand an. "Wir werden das ohne weitreichende Verbesserungen nicht mitmachen", sagt etwa Rainer Funke, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Der Gesetzentwurf sei eine "dünne Suppe" und vergebe die Chance, das Urheberrecht auf die Höhe der Informationsgesellschaft zu bringen. Vor allem müssten neue Kopierschutzverfahren durch das Gesetz stärker gefördert werden.
Hucko hält dagegen: "Die wichtigste Neuerung in unserem Entwurf ist der Schutz für technische Schutzvorrichtungen." Immer mehr Plattenfirmen wehren sich mit digitalen Kopiersperren gegen Raubkopierer. Hacker haben bisher noch jeden Schutz überwunden und ihre Tricks anschließend im Internet veröffentlicht. "Das ist vergleichbar mit dem legalen Anbieten von Diebeswerkzeug", sagt Hucko. Künftig gibt es darum bis zu ein Jahr Gefängnis für Hacker, die mit geknacktem Kopierschutz Geschäfte machen. Das private Hacken soll hingegen straffrei bleiben: "Wir wollen keine Kriminalisierung des Schulhofes", begründet Hucko.
Privatkopien bleiben erlaubt
Der Gesetzentwurf bleibt auch gegen den umstrittenen Tausch von Musiktiteln im Internet strafrechtlich ziemlich zahnlos. Privatkopien sollen wie bisher erlaubt sein, um die Balance zwischen Ansprüchen der Musikbranche und denen der Verbraucher zu wahren. Allerdings haben Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf die Kopie, den sie gegen Plattenlabels durchsetzen könnten. Hucko glaubt, dass es aus Gründen des Verbraucherschutzes nötig sein könnte, kopiergeschützte CDs als solche zu kennzeichnen.
Die Hersteller von CD-Brennern werden am Dienstag bei einer Anhörung in Berlin am lautesten gegen den Gesetzentwurf wettern, denn er nimmt ihnen die Last der Geräteabgabe nicht ab. Weil es weiter private Kopien gibt, wird die Abgabe erst ein mal bleiben. Ihre Höhe können die Hersteller mit den Verwertungsgesellschaften klären. Sonst entscheiden die Gerichte.
ftd.de
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Happy End