Das Problem Kurt Ochner

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Das Problem Kurt Ochner

 
17.01.02 17:07
Julius Bär wird von enttäuschten Anlegern vor den Kadi gezerrt. Die Fondsgesellschaft soll nicht ausreichend vor den besonderen Risiken ihres Creativ- Fonds gewarnt haben.


Julius Bär rief einen hilfreichen Geist – und wird ihn nicht wieder los. Einst holte sich die Schweizer Fondstochter der gleichnamigen Bank den erfolgreichen Fondsmanager Kurt Ochner ins Haus. Als sich dessen Erfolgsstory im vergangenen Jahr mehr und mehr in ein Trauerspiel verwandelte, trennte man sich von dem lahm gewordenen Zugpferd. Doch noch immer hängt Ochners Schatten über der Gesellschaft. Denn ein von ihm gemanagter Fonds geriet ins Fadenkreuz der Juristen. Julius Bär drohen nun Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe.


Der Fall: Drei Anleger investierten insgesamt rund 200000 Euro in den Julius Bär Creativ-Fonds. Manager des Fonds: Kurt Ochner, der einstige „König der Nebenwerte“. Der investierte das Geld der Anleger überwiegend in Werte vom Neuen Markt und in Börsenneulinge, so genannte Start-ups. Mit diesem Konzept machte der Fonds im vergangenen schlechten Börsenjahr knapp 72 Prozent Miese. Die drei Kläger wollen sich nun ihr eingesetztes Kapital von der Fondsgesellschaft zurückholen. Ihr Anwalt Franz Braun von der Münchner Kanzlei Rotter, hat am Mittwoch die Schadenersatzklage gegen Julius Bär beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht. Braun stützt den Anspruch der Kläger auf Fehler im Prospekt des Creativ-Fonds.


Hinweise auf das überdurchschnittliche Anlagerisiko des Fonds seien nicht enthalten, lediglich die banale Tatsache, dass Kurse steigen und fallen können. „Der Prospekt erweckt den Eindruck eines risikoarmen Investments mit überdurchschnittlichen Chancen“, meint Braun. Tatsächlich ist dort die Rede von erfolgreichen in- und ausländischen Unternehmen, führender Marktposition oder zukunftsweisenden, innovativen Technologien. „Darunter versteht der durchschnittlich gebildete Anleger etablierte Firmen mit bereits erfolgreicher Vergangenheit“, erklärt Anwalt Braun. „Der Fondsmanager investierte jedoch rund 60 Prozent in kleine und junge Unternehmen vom Neuen Markt, mit geringer Bonität und der Gefahr hoher Kursschwankungen.“ Ein weiterer Fehler des Prospekts ist nach Meinung des Anlegeranwalts die Tatsache, dass Julius Bär auch die speziellen Risiken der Ochner’schen Anlagestrategie nicht erwähnt.


„Herr Ochner hielt in dem Fonds jeweils hohe Anteile des gesamten Streubesitzes einzelner Unternehmen“, so Braun. Wegen der Marktenge dieser Werte ließen sich deren Kurse schon durch einzelne Kauforders auch mit geringen Stückzahlen erheblich beeinflussen. „Solange die Börsenstimmung gut ist, führt diese Taktik zu einem weiteren positiven Aufwärtstrend“, meint Jurist Braun. Bei einem allgemeinen Abwärtstrend ließen sich bei diesen marktengen Werten dann aber nicht mehr genügend Käufer finden. Überdies vermisst der Anwalt im Prospekt auch den Hinweis darauf, dass Kurt Ochner mit der beschriebenen Strategie schon einmal bei seinem früheren Arbeitgeber SMH baden gegangen sei. Rechtsanwalt Braun ist optimistisch, Julius Bär sieht dagegen keine rechtlichen Grundlagen für eine Schadensersatzpflicht. „Unser Prospekt ist vollständig und entspricht den gesetzlichen Vorgaben“, versichert Jürg Stähelin, Sprecher bei Julius Bär. „Die Risiken sind deshalb für die Anleger klar ersichtlich.“ Vergleichsverhandlungen – die Anwalt Braun durchaus in Erwägung ziehen würde – sind bei Julius Bär nicht geplant. Das letzte Wort haben jetzt die Richter.

Quelle: Euro am Sonntag

So long,
Calexa
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