Aus der Börsenzeitung, wie immer informativ und ein zweischneidiges Pferd:
Wie ein Damoklesschwert schwebt die EU-Altauto-Richtlinie über den Bilanzen der Automobilkonzerne. Etwa 170 Mill. Pkw macht der europaweite Bestand bei Inkrafttreten der Richtlinie aus, 80 Mill. davon werden von deutschen Herstellern in den Markt gebracht worden sein. Und künftig sollen diese Fahrzeuge von ihnen kostenlos zurückgenommen und verwertet werden. Nach gängigen Kalkulationen lässt sich rasch eine zweistellige Milliardensumme als mögliche Gesamtbelastung für die Branche hochrechnen.
Für die "echten" Altautos ist allerdings eine Rücknahmepflicht erst von 2007 an vorgesehen, lediglich Neufahrzeuge müssen bereits vom 1. Juli 2002 an angenommen werden. Die ganze Regelung schmeckt den Autoherstellern nach wie vor nicht, gilt doch die damit verbundene Absicht, den Produzenten nachträglich Kosten für schon verkaufte Erzeugnisse aufzuerlegen, als ein rechtlich nicht haltbarer Präzedenzfall. Gleichwohl richtet man sich auf das Unvermeidliche ein, und das schneller, als es dem Gesetzgeber mit Blick auf seine Steuereinnahmen lieb sein kann.
Denn möglichst schon in den Abschluss 2000 wollen einige Hersteller - gesprochen wird von BMW, DaimlerChrysler und VW - bilanzielle Vorsorge treffen, die im Fall des Großserienherstellers aus Wolfsburg milliardenschwer ausfallen könnte. Unterstützung erfährt dieses Vorgehen vom Wirtschaftsprüfer-Institut IDW, obwohl die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht in Deutschland wohl noch eine Zeit lang braucht und zumindest eine Berücksichtigung für den Abschluss 2000 eigentlich nicht zulässt. Laut IDW aber müssen sich die Unternehmen schon jetzt nach dem Imparitätsprinzip im Zweifel auf das Schlimmste einstellen, dass sie nämlich allein die Verwertungskosten zu tragen haben.
Und so hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) angekündigt, dass es einige Unternehmen auf den Konflikt mit den Finanzbehörden ankommen lassen werden und bereits für 2000 Altauto-Rückstellungen bilden. Dabei ist völlig offen, ob das Altauto-Recycling überhaupt so teuer wird wie befürchtet. Hersteller und Finanzbehörden befinden sich also auf Crashkurs und werden schließlich wegen der umstrittenen steuerlichen Behandlung vor den Finanzgerichten landen.
Dabei sind die Beweggründe klar: Die Hersteller wollen die Belastungen möglichst komplett ins Jahr 2000 legen, weil da noch die höhere Körperschaftsteuer von 40 % auf ausgeschüttete und 30 % auf einbehaltene Gewinne gilt. Von 2001 an sinkt die Besteuerung auf einheitlich 25 %, so dass sich weniger Steuern sparen ließen. Genau dieser Effekt wäre natürlich ganz im Sinne des Finanzministers.
Wie ein Damoklesschwert schwebt die EU-Altauto-Richtlinie über den Bilanzen der Automobilkonzerne. Etwa 170 Mill. Pkw macht der europaweite Bestand bei Inkrafttreten der Richtlinie aus, 80 Mill. davon werden von deutschen Herstellern in den Markt gebracht worden sein. Und künftig sollen diese Fahrzeuge von ihnen kostenlos zurückgenommen und verwertet werden. Nach gängigen Kalkulationen lässt sich rasch eine zweistellige Milliardensumme als mögliche Gesamtbelastung für die Branche hochrechnen.
Für die "echten" Altautos ist allerdings eine Rücknahmepflicht erst von 2007 an vorgesehen, lediglich Neufahrzeuge müssen bereits vom 1. Juli 2002 an angenommen werden. Die ganze Regelung schmeckt den Autoherstellern nach wie vor nicht, gilt doch die damit verbundene Absicht, den Produzenten nachträglich Kosten für schon verkaufte Erzeugnisse aufzuerlegen, als ein rechtlich nicht haltbarer Präzedenzfall. Gleichwohl richtet man sich auf das Unvermeidliche ein, und das schneller, als es dem Gesetzgeber mit Blick auf seine Steuereinnahmen lieb sein kann.
Denn möglichst schon in den Abschluss 2000 wollen einige Hersteller - gesprochen wird von BMW, DaimlerChrysler und VW - bilanzielle Vorsorge treffen, die im Fall des Großserienherstellers aus Wolfsburg milliardenschwer ausfallen könnte. Unterstützung erfährt dieses Vorgehen vom Wirtschaftsprüfer-Institut IDW, obwohl die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht in Deutschland wohl noch eine Zeit lang braucht und zumindest eine Berücksichtigung für den Abschluss 2000 eigentlich nicht zulässt. Laut IDW aber müssen sich die Unternehmen schon jetzt nach dem Imparitätsprinzip im Zweifel auf das Schlimmste einstellen, dass sie nämlich allein die Verwertungskosten zu tragen haben.
Und so hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) angekündigt, dass es einige Unternehmen auf den Konflikt mit den Finanzbehörden ankommen lassen werden und bereits für 2000 Altauto-Rückstellungen bilden. Dabei ist völlig offen, ob das Altauto-Recycling überhaupt so teuer wird wie befürchtet. Hersteller und Finanzbehörden befinden sich also auf Crashkurs und werden schließlich wegen der umstrittenen steuerlichen Behandlung vor den Finanzgerichten landen.
Dabei sind die Beweggründe klar: Die Hersteller wollen die Belastungen möglichst komplett ins Jahr 2000 legen, weil da noch die höhere Körperschaftsteuer von 40 % auf ausgeschüttete und 30 % auf einbehaltene Gewinne gilt. Von 2001 an sinkt die Besteuerung auf einheitlich 25 %, so dass sich weniger Steuern sparen ließen. Genau dieser Effekt wäre natürlich ganz im Sinne des Finanzministers.