über zwangsversteigerung ja
aber da musst dich auskennen,
mit "berechtigtem Interesse"
- im Bauamt nachfragen, ob irgendwelche Auflagen
-WICHTIG : Einwohnermeldeamt, ob da noch jemand angemeldet ist.
-WICHTIG: den bestellten Vermögensverwalter fragen, ob da Mietverträge existieren
wenn durchs amtsgericht der Verwalter bestellt wurde,
ab dann darf der alte Eigentümer keine Mietverträge mehr machen.
Nachbarn fragen, ob sich noch wer drin aufhält
Wenn noch jemand gemeldet ist, kann der Schwerbehinderte , pflegefälle
und Kinder anmelden, die kriegst als neuer Eigentümer nur mit Atombombe raus.
da hier im mietrecht ein besonderer Schutz besteht.
Auch wenn der alte Eigentümer noch drin wohnt, ist es ein Mietverhältnis (stillschweigend)
auch wenn du nichts kriegst im monat
Dann zahlst du als neuer eigentümer deren Verbrauchsrechnungen.
aber da musst dich auskennen,
mit "berechtigtem Interesse"
- im Bauamt nachfragen, ob irgendwelche Auflagen
-WICHTIG : Einwohnermeldeamt, ob da noch jemand angemeldet ist.
-WICHTIG: den bestellten Vermögensverwalter fragen, ob da Mietverträge existieren
wenn durchs amtsgericht der Verwalter bestellt wurde,
ab dann darf der alte Eigentümer keine Mietverträge mehr machen.
Nachbarn fragen, ob sich noch wer drin aufhält
Wenn noch jemand gemeldet ist, kann der Schwerbehinderte , pflegefälle
und Kinder anmelden, die kriegst als neuer Eigentümer nur mit Atombombe raus.
da hier im mietrecht ein besonderer Schutz besteht.
Auch wenn der alte Eigentümer noch drin wohnt, ist es ein Mietverhältnis (stillschweigend)
auch wenn du nichts kriegst im monat
Dann zahlst du als neuer eigentümer deren Verbrauchsrechnungen.