also. entweeder KEINE, aber wenn ,dann mindestbetrag
www.4investors.de/nachrichten/...?sektion=stock&ID=175191
Doch was ist diese gesetzliche Mindestdividende eigentlich? Denn das deutsche Aktiengesetz (AktG) kennt eigentlich keine explizite Mindestdividende im Sinne eines garantierten Betrags, @@@ <----Jo
bietet aber mit §254 AktG eine rechtliche Grundlage für Aktionäre, unter bestimmten Umständen eine höhere Dividende zu verlangen.
Aus dem Gesetzestext lässt sich eine Mindestdividende in Höhe von „mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen” ableiten. Bei einem anteiligen Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie entspricht dies also einer Dividende von 0,04 Euro. Bayers Aktien haben einen Grundkapital-Anteil von jeweils 2,56 Euro - macht aufgerundet eine „Mindestdividende” von 0,11 Euro, die der DAX-Konzern für die drei nächsten Dividenden-Ausschüttungen angekündigt hat.