”Heidelberger Bierdeckel
Kein Gund zum Schämen. Bei den ganzen Steuerregeln blickt doch eh kaum mehr jemand durch. Wie war das noch mal mit dem Heidelberger Professor und dem Bierdeckel? ;-)
Und bei den Investmentfonds hast Du übrigens noch einen Freibetrag in Höhe von -glaube ich- 100.000 €
Und bei den Investmentfonds hast Du übrigens noch einen Freibetrag in Höhe von -glaube ich- 100.000 €
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Mitternachtskeks, 03.01.24 17:50
Ja, das galt nur für Fonds.Am 1.1.2018 wurden alle meine Fonds und ETFs fiktiv verkauft und neugekauft... in allen Depots.
Die bis dahin erzielten Kursgewinne bis maximal 100.000 Euro waren steuerfrei. (Freibetrag-Regelung)
Weiterhin gilt für Fonds seit dem 1.1.2018:
- Vorabpauschale (Versteuerung fiktiver Gewinne ausgehend vom Vorjahr) ... damit quasi steuerliche Gleichstellung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds.
- 30%ige und 10%ige Steuerbefreiung bei Aktienfonds bzw. sonstigen Fonds (mit weniger als 50% Aktienanteil) ... damit fällt nur noch 70% der Abgeltungssteuer an bei Aktienfonds (= effektiv 17,5%).
@Grandland
Das mit den Discountzertifikaten bzw. Aktienanleihen habe ich mir abgewöhnt. Meist hast Du keinen Vorteil gegenüber dem Dirktinvestment in die Aktie. Die Maximalperformance ist meist viel zu niedrig gedeckelt. Der ach so tolle Discount wird zum Großteil durch die Dividende finanziert. Nur in seltenen Fällen, wenn die implizite Volatilität SEHR hoch ist, wirkt sich das nochmal positiv auf den Discount aus.
Der Kurs der Discountprodukte schwankt mehr oder weniger 1:1 mit dem Kurs der Aktie, dazu noch die Deckelung der Maximalrendite. Das macht wirklich nur Sinn, wenn man mit einer (längeren) Seitwärtsbewegung des Aktienkurses rechnet.