das wäre schön, aber soweit gehen selbst unabhängige richter in den usa nicht, zumindest momentan nicht.
nein, der satz bedeutet, die fdic hat zwei möglichkeiten, beschlagnahmte und ihr zugewiesene banken oder bankenteile zu verwerten.
einmal per "operation of law" und einmal über den einfachen verkauf. beim ersten, schlecht übersetzt "kraft gesetz", nimmt sie die teile und verschmiltzt sie oder überträgt sie sie per "dekret" dagegen kannst du nichts machen.
beim zweiten ist das ein freiwilliges geschäft, mit all den vor. und nachteilen, die man damit einfängt. heisst nicht, dass es nicht auch den gesetzen unterliegt.
im vorliegenden fall haben die kreditnehmer schwein gehabt, da es ein einfacher "kauf" war, mit dem jpm die bank übernommen hat, hätten sie bei einer zwangsversteigerung wesentlich besser informieren müssen.
ganz grob, in den usa reicht normalerweise eine sehr schlampige dokumentation aus, um eine zwangsversteigerung zu erreichen und sie auch durchzuführen. da aber der kredit mit wamu aufgenommen wurde, und die versteigerung von jpm eingeleitet wurde, hätten die wesentlich bessere dokumente vorlegen müssen. und das haben sie nicht. und damit haben die richter ein schlupfloch gefunden, um diese gaunerei in die erste instanz zurückzubefürdern.
wo man wahrscheinlich einen vergleich schliessen wird, schräges grins.
ob diese formulierung für die wamu aktionäre jemals etwas bedeuten könnte, werden wir spätestens beim anico prozess sehen, falls es jemals zu einem kommt, und nicht vorher verglichen wird.
"ein silber panda oder ein silber kookaburra kann die welt verbessern, grins" crasht jpm