1) Das Vermögen der von der WMI-Tochter gegründeten MBS Trusts befindet sich im sicheren Hafen und ist bankrottfern.
2) Gemäß SEC-Pressemitteilung vom 25. September 2008 erklärte FDIC, dass FDIC keine WMI-Nichtbankaktiva an JPMC verkauft hat.
3) Gemäß Kauf- und Übernahmevertrag, Seite 2, unter "Artikel I Definitionen":
"Vermögenswerte sind alle Vermögenswerte der Failed Bank, die gemäß Abschnitt 3.1 erworben wurden. Vermögenswerte, die sich im Besitz von Tochtergesellschaften der Failed Bank befinden, sind keine "Vermögenswerte" im Sinne dieser Definition."
4) WMI und einige WMB-Tochtergesellschaften besaßen die wirtschaftlichen Anteile an der Teilnahme an MBS Trusts, die von WMI-Tochtergesellschaften gegründet wurden. Die Frage des Eigentums an den wirtschaftlichen Interessen lag in der Zuständigkeit der Insolvenzfälle, aber das tatsächliche Vermögen der MBS Trusts befand sich außerhalb der Insolvenzfälle und wurde als Safe Harbor eingestuft, so dass es sich um eine Konkursferne handelte.
5) Daher sind die einzigen überlebenden rechtmäßigen Eigentümer der oben genannten wirtschaftlichen Interessen an MBS Trusts die Aktionäre, die ihre Aktien ordnungsgemäß freigegeben haben.
Aktien vor dem Stichtag (19. März 2012).
1) WMI Nicht-Bankingguthaben wurden von der FDIC nicht an JPMC oder ein anderes Unternehmen verkauft, weil sie nicht der Zuständigkeit der FDIC oder des Konkursverfahrens unterstehen und somit den Konkurs remote machen. Daher werden Nicht-Banking-Guthaben nicht über die FDIC-Empfangsstelle zurückgegeben. Somit kann die FDIC behaupten, dass sie Null Vermögenswerte hat, die an WMI Escrow Marker Inhaber zurückkehren.
2) Nicht-Bankvermögen: MBS Trusts, die von WMI-Tochtergesellschaften gegründet wurden, Mineralrechte, etc.
3) Nach der Aussage eines Anwalts, der den Ungesicherten Gläubigerausschuss ( unsecured creditor commitee )im Konkursverfahren vertritt, wird das "einbehaltene Vermögen" dort sein ("Heiliger Gral"). IMO....die "einbehaltenen Vermögenswerte" beziehen sich auf die Nichtbankenaktiva.
4) die wichtigen Insider (z.B. Bonderman et.al., Underwriter) haben geduldig gewartet und in letzter Zeit keine Klagen gegen die WMILT oder FDIC eingereicht.
5) Das Urteil des Richters Walrath vom 01. Februar 2019 (Nichtzulassung aller Ansprüche ehemaliger Arbeitnehmer) ist erst nach Ablauf des 21-tägigen Aufenthalts (22. Februar 2019) zur Berufung rechtskräftig."
investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=146676253