ob es gerecht wäre, ob kommende Verteilungen an das WMI-Estate (jetzt gemäß Escrow-Anteilen) gegenüber den früheren Aktionären oder denen, die keine Releases erteilt haben, gerecht wären.
Im Prinzip lässt sich das ganz einfach beantworten:
1. Die Altaktionäre, denen durch den "Bankraub" ihre Rentenabsicherung verloren ging hatten zwei Möglichkeiten. Verweigere ich die Releases, kann ich selbst versuchen, in der Sache Recht zu bekommen. Erteile ich die Releases, steht mir dieses Recht selbst nicht mehr zu und ich nehme das, was am Ende dabei heraus kommt.
2. Die "Zockeraktionäre", die erst durch den WaMu-Fall eingestiegen sind konnten sich ebenso entscheiden, auch wenn sie keinen alten Aktien hatten, die durch den Verfall fast wertlos wurden. Sonst an sich die gleiche Entscheidung.
3. Die Neuaktionäre, die erst seit der Gründung der WMIH eingestiegen sind, profitieren natürlich auch nur von der Entwicklung der WMIH an sich. Sie haben ja auch lediglich WMIH-Aktien und sonst keine "älteren" Anteilsrechte.
Und genau diese "älteren" Anteilsrechte machen den Unterschied. Die einzigen, die diese Rechte noch haben, sind die Escrow-Besitzer, weil sie für den Insolvenzfall die Freigaben (Releases) erteilt haben. Dadurch sind sie berechtigte Besitzer aller "alten" Werte, die noch auftauchen sollten. Und die Nichtreleaser dürfen sich nicht beschweren, weil sie sich in diesem Fall selbst heraus katapultiert haben, um ihre Rechte im Fall selbst durchsetzen zu können.
Und da die Trusts alle öffentlich sind und keine geheimen Schiebereien in der Vergangenheit waren, konnte man deren Entwicklung in der Zukunft mit in die Entscheidung einbeziehen, die Freigaben zu erteilen oder nicht.
Somit sind die Positionen und Rechte heute klar und gerecht verteilt.
Und ob wirklich in Zukunft dann Klagen kommen sollten, wird sich zeigen... je nachdem, ob und wie noch Werte aus der WMI-Zeit auf uns zu kommen. Und es sollte klar sein, dass solche Klagen auf ganz ganz dünnem Eis stehen...
LG
union