Informationen zur Übernahme der Cobracrest AG & Co. KG aA
" Mit Verfügung vom 23. Juni 2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdenstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot zum Tausch von Aktien an die Aktionäre der Cobracrest AG & Co. KGaA, Berlin, nach § 21 Abs. 4 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt, da dafür kein Prospekt nach § 3 WpPG veröffentlicht wurde.
Die Carlyle International Inc. bedauert diese Untersagung sehr, muss sie aber respektieren. Sie sieht sich wegen dieser Untersagung jedoch nunmehr gehindert, das Vorhaben zum Erwerb von Aktien der Cobracrest AG & Co. KGaA durchzuführen."
so ist börse nun mal..das wunder ist ausgeblieben...
Herausgegeben vom Bereich Unternehmenskommunikation, Berlin
© Cobracrest AG & Co. KG aA, Berlin. Alle Rechte vorbehalten.
" Mit Verfügung vom 23. Juni 2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdenstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot zum Tausch von Aktien an die Aktionäre der Cobracrest AG & Co. KGaA, Berlin, nach § 21 Abs. 4 Satz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt, da dafür kein Prospekt nach § 3 WpPG veröffentlicht wurde.
Die Carlyle International Inc. bedauert diese Untersagung sehr, muss sie aber respektieren. Sie sieht sich wegen dieser Untersagung jedoch nunmehr gehindert, das Vorhaben zum Erwerb von Aktien der Cobracrest AG & Co. KGaA durchzuführen."
so ist börse nun mal..das wunder ist ausgeblieben...
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