"Die Gesellschaft befindet sich somit zum jetzigen Zeitpunkt in Abwicklung, da sie wegen der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens von Gesetzes wegen aufgelöst wurde. "
www.finanznachrichten.de/...m-status-der-gesellschaft-015.htm
"Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Abwicklung statt, wenn nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist."
www.jusline.at/gesetz/aktg/paragraf/205
"Ist die Abwicklung beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluß der Abwicklung zum Firmenbuch anzumelden. Der Schluß der Abwicklung ist einzutragen, die Gesellschaft ist zu löschen."
www.jusline.at/gesetz/aktg/paragraf/214