Clearstream Banking1 informiert die Kunden darüber, dass die in der Mitteilung D18045 genannten Beschränkungen nach der Ankündigung der Clearstream Banking SA vom 29. Juni 2018 nicht auf Wertpapiere angewendet werden, deren Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis besteht.
Clearstream Banking aktualisiert derzeit die Liste der identifizierten Wertpapiere in D18045.
1. Diese Bekanntmachung wird von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Sitz in Mergenthaleralle 61, 65760 Eschborn, Deutschland, beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 7500 veröffentlicht.
Quelle: www.clearstream.com/clearstream-en/.../settlement/d18046/97830
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass nach der Annahme des Projet de Loi 7253 durch die Chambre des Députés von Luxemburg am 28. Juni 2018 die in der Bekanntmachung A18095 beschriebenen Beschränkungen nicht auf Wertpapiere angewendet werden, deren Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis besteht.
Clearstream Banking aktualisiert derzeit die Liste der identifizierten Wertpapiere in A18095.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können Kunden sich an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
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1. Clearstream Banking bezieht sich kollektiv auf die Clearstream Banking SA mit Sitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, die beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B-9248 registriert ist, und bei der Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking) AG Kunden mit Creation Accounts), Sitz 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
Quelle: www.clearstream.com/clearstream-en/.../settlement/a18097/97832