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... hat keine wertpapierrechtliche funktion, sondern soll zivilrechtlich klarstellen, dass Joma und CAT Holding sich einig sind, dass das pflichtangebot kein kaufangebot an CAT Holding sein soll (CAT Holding ist nicht angebotsadressat)
wertpapierrechtlich ist das sonnenklar: ein quasi selbstangebot des bieters fiele nicht unter den schutzzweck des WpÜG
Brinkmann hat als drittbetroffene keine möglichkeit, verfügungen der BaFin anzugreifen, da die verfügungen der BaFin nicht an Brinkmann (in ihrer stellung als CAT Holding-beteiligte), sondern an den kapitalmarkt (= an die freien CAToil-aktionäre) gerichtet sind (vgl. auch § 4 Abs. 2 WpÜG: "Die Bundesanstalt nimmt die ihr nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr")
ein widerspruch Brinkmanns nach § 41 WpÜG gegen verfügungen der BaFin wäre aussichtslos
Also so ganz ohne Risiko ist die Sache nicht.
1.) Man darf annehmen, dass der Bieter kein Interesse hat, CAT OIL ganz zu übernehmen. Sonst hätte er nämlich bei Kursen unter 15,23 selbst am Markt gekauft.
2) Eine Komplettübernahme würde die 11% Direktbesitz von Anna Brinkmann erfordern. Ohne diese Anteile ist ein SqueezeOut-Verfahren undenkbar. Das spricht ebenso gegen eine mögliche Übernahme, es geht nur um Kontrollerwerb.
3) Die Kontrolle reicht dem Bieter und das Pflichtangebot ist tatsächlich nur Pflicht. Er kann kein Interesse haben, über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus das Angebot attraktiv zu machen. Mehr Anteile, als zur Kontrolle nötig sind, kostet ihn nur Geld, ohne einen Vorteil zu bringen.
4) Wer die letzten Tage das Xetra-Orderbuch eingesehen hat, hat sehr große Verkaufsorders gesehen, z.T. über 200 tausend Stück. Üblich sind sonst rund 10 tausend. So große Orders können nur von einem Grossaktionär kommen, also AB oder der Holding.
5) Wenn AB es schafft, so viele Aktien zu verkaufen, dass die Finanzierung des Angebots zu knapp bemessen ist, was dann?
6) Wenn AB sonst auf irgend einem Wege das Pflichtangebot torpediert, müssen die Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, eine Firma auf den Britischen Jungferninseln verklagen. Viel Spaß.
7) Die Hoffnung, dass MM Warburg für das Pflichtangebot geradesteht, teile ich nicht. Das ist die Abwicklungsstelle, die für ein ordentliches Clearing usw. garantiert, aber nicht für die Zahlungskraft des Bieters. Wenn Joma platt geht, kann MMWarburg nichts dafür und kann dafür auch nicht haften.
8) Ich sehe nichts, was den Bieter daran hindern würde, Aktien parallel zu verkaufen. Durch diese Einnahmen kann er die angedienten Aktien bezahlen. Natürlich macht er dabei Verlust. Der wirkt sich aber nicht aus, weil er praktisch mit Aktien bezahlt, von denen er am Ende eh mehr als genug hat. Es reicht ihm ja die Kontrollmehrheit.
Fazit: Der Kurs kann auch noch weiter fallen. Nach meiner bescheidenen Meinung sind die 15,23 EUR sind nicht sicherer, als eine Ramsch-Anleihe (d.h. ohne Rating) einer Briefkastenfirma von den Britischen Jungferninseln.
... sieht der markt möglicherweise in der Eurobank Cyprus Ltd., www.cyprusprofile.com/en/companies/.../eurobank-efg-cyprus-ltd , die das pflichtangebot finanzieren wird (darlehensvertrag mit Joma) und die vom WpÜG verlangte finananzierungsbestätigung erteilt hat
es könnte bis zur annahme des pflichtabgebots der unwahrscheinliche fall eintreten, dass die Eurobank Cyprus als darlehensgeber vor valutierung des darlehens zahlungsunfähig wird; für diesen fall könnte der darlehensvertrag dem darlehensnehmer (Joma) ein außerordentliches kündigungsrecht einräumen; würde Jomna kündigen, müsste sie sich nach einer anderen finanzierung des pflichtangebots umsehen
obwohl Eurobank Cyprus eine griechische bank ist, halte ich ein solches szenario für kaum vorstellbar, denn es würde der europäische Rettungsschirm ESM einspringen und mit liquidität aushelfen (siehe jüngst www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/...rden-euro-a-1005820.html : drittes Hilfspaket für Griechenland)
die Eurobank Cyprus, www.cyprusprofile.com/en/companies/.../eurobank-efg-cyprus-ltd , ist eine 100%ige tochter der Eurobank Ergasias S.A., einer von vier systemrelevanten, staatlich gestützten banken Griechenlands
an der Eurobank Ergasias S.A. (im folgenden: Eurobank) hält der Hellenic Financial Stability Fund (HFSF) einen 35%-anteil , www.eurobank.gr/online/home/...x?id=26&mid=356&lang=en , rd. 59% halten institutionelle anleger, z.B. eine Capital Group Companies, Inc. (19,37%, www.helex.gr/web/guest/rss-feeds/-/...esrss/content/id/2275363 )
die EZB hat griechische banken schon bisher mit zusätzlicher mit liquidität versorgt, www.finanzen.net/nachricht/aktien/...iquiditaet-Kreise-3947903 , und die Europäische Kommission ist zuversichtlich ("Griechenlands Banken befreien sich aus der Krise", www.aktiencheck.de/exklusiv/...befreien_sich_aus_Krise-5844062 )
zwar hat Eurobank wie alle griechischen top-banken und weitere rd. 20 europäische banken den stresstest der EZB (zum stichtag 31.12.2013) im oktober nicht bestanden, www.reuters.com/article/2014/10/26/...ef-idUSA8N0O800K20141026 , aber: "Eurobank ... rank among the lenders that under the dynamic base scenario 'have no or practically no shortfalls taking into account capital already raised', sagte ein EZB-sprecher, blogs.wsj.com/moneybeat/2014/10/26/...f-the-stress-test-fails/
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