Bußgelder im Ausland (Übersicht)

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Bußgelder im Ausland (Übersicht)

 
23.04.02 14:13
Die Einführung des Euro in zwölf europäischen Ländern hat auch für Verkehrssünder mehr Transparenz gebracht. Dabei wird deutlich, dass relativ viele Verkehrsverstöße in Deutschland milder bestraft werden, als in unseren Nachbarländern.

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Verkehrssünden im Ausland belasten die Urlaubskasse mitunter erheblich
 
Wie die aktuelle ADAC-Tabelle zeigt, können Geldbußen die Urlaubskasse ganz schön belasten. So kostet zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel in Deutschland ab 50 Euro. In Belgien werden Rotlichtsünder mit mindestens 200 Euro und in Norwegen ab 310 Euro zur Kasse gebeten.
Für Parkverstöße liegen die "Preise" hierzulande zwischen fünf und 35 Euro, in den Niederlanden beginnen die Bußen für Parkknöllchen erst bei 40 Euro und in Dänemark sogar erst bei 65 Euro.

Auch Schnellfahrer kommen in Deutschland im europäischen Vergleich relativ günstig davon. Während man zum Beispiel bei 20 km/h Tempoüberschreitung in Belgien 200 Euro und bei den Norwegern 205 Euro Strafe zahlt, kostet das gleiche Vergehen in Deutschland für Pkw bis zu 35 Euro, für Lkw bis zu 50 Euro. In Deutschland sieht der Bußgeldkatalog allerdings ab 40 Euro zusätzlich einen Punkteeintrag in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor.

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ADAC-Grafik zu Bußgeldern in Europa
 
Überall - auch in Deutschland - wird das Fahren unter Alkoholeinfluss streng bestraft. Die Skandinavier ahnden Alkoholsünden nach dem Einkommen. So zahlt man in Finnland mindestens ein halbes, in Schweden ein ganzes und in Norwegen sogar anderthalb Monatsgehälter für Fahren unter Alkohohleinfluss.

Wegen des deutsch-österreichischen Vollstreckungshilfeabkommens können Verkehrssünder, die sich in unserem südlichen Nachbarland etwas zu Schulden kommen lassen, auch zu Hause zur Verantwortung gezogen werden. In den übrigen europäischen Ländern versucht man, Verkehrsverstöße, die von Ausländern begangen werden, möglichst gleich vor Ort einzutreiben. Wer nicht zahlen kann oder will, dem droht die vorübergehende Einbehaltung des Führerscheins oder sogar des Fahrzeugs.

spiegel.de

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