Brüssel und Warschau einig
Beim Grunderwerb, einem der schwierigsten Kapitel der EU-Beitrittsverhandlungen Polens, gab es laut Erweiterungskommissar Verheugen einen "Durchbruch".
BRÜSSEL (ag). Die EU und Polen haben am Donnerstag eines der schwierigsten Kapitel der Beitrittsverhandlungen vorläufig abschließen können. Beide Seiten einigten sich nach Angaben von EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen im Rahmen des Kapitels "Freier Kapitalverkehr" auf Übergangsfristen für den Kauf von polnischen Zweitwohnsitzen und Agrarflächen durch EU- und EWR-Bürger. Außerdem wurden die Gespräche über die Steuern vorläufig abgeschlossen.
Verheugen sprach anschließend von einem "Durchbruch", da es sich beim Grunderwerb um eine der "psychologisch und politisch" bisher heikelsten Fragen gehandelt habe. Polen hatte aus Angst vor Grund-und Bodenspekulationen und einem "Ausverkauf" an EU-Bürger auf längeren Übergangsfristen bestanden.
Der Erwerb von Zweitwohnsitzen durch EU- und EWR-Bürger in Polen soll erst nach einer fünfjährigen Übergangsfrist möglich sein. Brüssel verlangt aber im Gegenzug, daß EWR-Bürger, die seit mindestens vier Jahren ständig in Polen gelebt haben, beim Erwerb von Zweitwohnsitzen nicht gegenüber Polen benachteiligt werden. Die EU erklärt sich weiter bereit, einer zwölfjährigen Übergangsfrist bis zum freien Erwerb von Agrar- und Forstflächen zuzustimmen. Sie fordert aber die Zugangsbeschränkungen zu diesem Markt für EU-Bürger schrittweise zu lockern.
Beim Grunderwerb, einem der schwierigsten Kapitel der EU-Beitrittsverhandlungen Polens, gab es laut Erweiterungskommissar Verheugen einen "Durchbruch".
BRÜSSEL (ag). Die EU und Polen haben am Donnerstag eines der schwierigsten Kapitel der Beitrittsverhandlungen vorläufig abschließen können. Beide Seiten einigten sich nach Angaben von EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen im Rahmen des Kapitels "Freier Kapitalverkehr" auf Übergangsfristen für den Kauf von polnischen Zweitwohnsitzen und Agrarflächen durch EU- und EWR-Bürger. Außerdem wurden die Gespräche über die Steuern vorläufig abgeschlossen.
Verheugen sprach anschließend von einem "Durchbruch", da es sich beim Grunderwerb um eine der "psychologisch und politisch" bisher heikelsten Fragen gehandelt habe. Polen hatte aus Angst vor Grund-und Bodenspekulationen und einem "Ausverkauf" an EU-Bürger auf längeren Übergangsfristen bestanden.
Der Erwerb von Zweitwohnsitzen durch EU- und EWR-Bürger in Polen soll erst nach einer fünfjährigen Übergangsfrist möglich sein. Brüssel verlangt aber im Gegenzug, daß EWR-Bürger, die seit mindestens vier Jahren ständig in Polen gelebt haben, beim Erwerb von Zweitwohnsitzen nicht gegenüber Polen benachteiligt werden. Die EU erklärt sich weiter bereit, einer zwölfjährigen Übergangsfrist bis zum freien Erwerb von Agrar- und Forstflächen zuzustimmen. Sie fordert aber die Zugangsbeschränkungen zu diesem Markt für EU-Bürger schrittweise zu lockern.