Brauche Hilfe!!!

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patznjeschniki:

Brauche Hilfe!!!

 
12.08.02 21:32
Kann mir jemand BITTE sagen, wieviel ein Schüler in Deutschland sich maximal im Monat dazuverdienen darf, dass der Verdienst trotzdem steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt?

patzi
Nepumuk:

ca. 6000 EUR / Jahr o.T.

 
12.08.02 21:34
patznjeschniki:

ca. bringt mir wenig, weil...

 
12.08.02 21:36
wenns nur 5999€ waren und ich habe 6ooo€, muss ich's versteuern?!

patzi
Nepumuk:

PS:

 
12.08.02 21:39
Wenn das ganze per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, zahlst Du zwar monatlich brav Deine Steuern, diese bekommst Du aber zum Jahresanfang wieder (Einkommensteuervergleich)
Nepumuk:

suche ich nachher raus

 
12.08.02 21:41
schreibe es dann hier ins Forum, hab irgendwo die Unterlagen da es ´mich auch mal betroffen hat.

Gruß
kunibert:

PS, vielleicht hülft das

 
12.08.02 21:44
www.steuer-sparbuch.de/de/pub/th_mo/ferienjb.cfm
Nepumuk:

sorry

 
12.08.02 21:44
nicht vergleich sonder AUSgleich

finde das zeugs auf den ersten blick nicht, aber muss hier irgendwo sein :-)
patznjeschniki:

NEIN!!!

 
12.08.02 21:46
Ich möchte es auch nicht auf die Lohnsteuerkarte regeln. Der Verdienst soll so gering sein, dass man ihn nirgens (!!) angeben muss. Müssten um die 3oo€ sein, oder?

patzi
Nepumuk:

Nirgends Angeben?! Willkommen in Deutschland!

 
12.08.02 23:50

wir leben hier in Deutschland, einem Bürokratenstaat, und nicht in Timbuktu oder Botswana :-)

geht nicht - gibts nicht. es sei denn du machst es "bar auf die kralle" :-)
Hopes:

@ patzi

 
13.08.02 07:51
Ohne Lohnsteuerkarte fällst du unter das 325 Euro-Gesetz, das heißt, du darfst monatlich bis zu 325 Euro verdienen, ohne dass dir etwas abgezogen wird.
Dazu mußt du dir eine Freistellung beim Finanzamt besorgen, darauf trägt dein Arbeitgeber deinen Verdienst ein und du kannst es am Jahresende mit deinen Lohnsteuerausgleich abgeben, mußt aber keine Steuern vorzahlen ( kriegst dann anschließend auch nix raus ;-(

Hoffe, dir geholfen zu haben Gruß

Pe
patznjeschniki:

Es muss doch...

 
13.08.02 09:46
ein Möglichkeit geben, eine gewisse Menge an Geld sozusagen als steuerfreies nicht angabepflichtiges Taschengeld auf die Kralle zu bekommen, so dass man dafür keinerlei Freistellungen brauch und auch nix mit irgendwelchen Ämtern zu tun hat.

Bei Ferienarbeit geht das doch auch, das ist zwar Kurzarbeit, aber das muss es doch auch für längere Zeiträume geben?!

patzi
BeMi:

Geringfügige Beschäftigung, siehe

 
13.08.02 09:50
www.pfalz.ihk24.de/produktmarken/...haengsel/Merkblatt_630.pdf
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