kann ich Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von Aktien aus 1999
in 2000 gelten machen, wenn ich den Gewinn der 1999 gekauften Aktien
innerhalb der Spekulationfrist erst in 2000 realisiere?
Depotuebertragung:
Wenn Person A aus ihrem Depot Aktie x (Anschaffung 20Euro,aktueller Wert
Euro) in mein Depot uebertraegt und ich dafuer Person A nur den Anschaffungswert bezahle, und dieser Transfer innerhalb der Spekulationsfrist stattfindet, ist meine Einschaetzung richtig:
Person erzielt keinen Spekulationsgewinn-somit auch steuerlich nicht
relevant- und bei mir beginnt mit dem Tag des Uebertrags die 12 monatige
Spekulationsfrist ???
Besten Dank fuer eine Antwort
Gruss
Peter
in 2000 gelten machen, wenn ich den Gewinn der 1999 gekauften Aktien
innerhalb der Spekulationfrist erst in 2000 realisiere?
Depotuebertragung:
Wenn Person A aus ihrem Depot Aktie x (Anschaffung 20Euro,aktueller Wert
Euro) in mein Depot uebertraegt und ich dafuer Person A nur den Anschaffungswert bezahle, und dieser Transfer innerhalb der Spekulationsfrist stattfindet, ist meine Einschaetzung richtig:
Person erzielt keinen Spekulationsgewinn-somit auch steuerlich nicht
relevant- und bei mir beginnt mit dem Tag des Uebertrags die 12 monatige
Spekulationsfrist ???
Besten Dank fuer eine Antwort
Gruss
Peter