´brauch Hilfe- 2 Steuerfragen


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XBUSA:

´brauch Hilfe- 2 Steuerfragen

 
12.01.00 09:08
kann ich Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von Aktien aus 1999
in 2000 gelten machen, wenn ich den Gewinn der 1999 gekauften Aktien
innerhalb der Spekulationfrist erst in 2000 realisiere?

Depotuebertragung:
Wenn Person A aus ihrem Depot Aktie x (Anschaffung 20Euro,aktueller Wert
Euro) in mein Depot uebertraegt und ich dafuer Person A nur den Anschaffungswert bezahle, und dieser Transfer innerhalb der Spekulationsfrist stattfindet, ist meine Einschaetzung richtig:
Person erzielt keinen Spekulationsgewinn-somit auch steuerlich nicht
relevant- und bei mir beginnt mit dem Tag des Uebertrags die 12 monatige
Spekulationsfrist ???

Besten Dank fuer eine Antwort
Gruss
Peter  
Antworten
MisterX:

Kurze Antwort auf die 2 Fragen!

 
12.01.00 09:59
Frage 1:
Soweit es sich um Anschaffungsnebenkosten (Courtage etc.) handelt, erhöhen diese den Kaufpreis und sind somit in 2000, bei Verkauf, zu berücksichtigen.

Frage 2:
Person A: Kein Spekulationsgewinn ist korrekt!
Andere Person: Mit Zahlung des Kaufpreises (hier: Anschaffungswert) beginnt eine neue 12 monatige Spekulationsfrist.
Anders sieht es nur aus im Falle eines unentgeltichen Erwerbes durch z.B. Erbfall, dann zählt als Beginn der Spekulationsfrist der Zeitpunkt des Kaufes durch den Erblasser.
Hoffe das hilft Dir.
Gruß MisterX
Antworten
XBUSA:

Re: MISTER X

 
12.01.00 10:32
Besten Dank, muss nochmal nachfragen, d.h. z.B. Fachbuecher,Boersenbrief
Kosten aus 1999 kann ich 2000 nicht gelten machen, sondern nur die
direkten Kosten wie Courtage/Konto/Depot etc.etc.?
nochmals DANKE
Antworten
MisterX:

Richtig! o.T.

 
12.01.00 13:43
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