Ein zersplittertes System wird zentralisiert: Künftig soll das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel alleine die Einhaltung von Börsenregeln sichern.
BERLIN. Die bisher regionale Überwachung des Verbots von Kurs- und Marktmanipulationen an den deutschen Börsen soll zentral vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel übernommen werden. Das sieht das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vor, das am Dienstag in ersten Grundzügen des Bundesfinanzministeriums bekannt wurde. Der Gesetzentwurf soll im Juni vorgelegt werden - die neuen Regeln sollen möglichst Anfang 2002 in Kraft treten.
Angesichts offener Märkte sei eine wirksame bundesweite Marktaufsicht erforderlich, heißt es zur Begründung der neuen Aufgabe für das Bundesaufsichtsamt, das bereits für die Überwachung des Insiderhandels zuständig ist. Es soll nach dem Willen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) ohnehin Teil einer noch umstrittenen, so genannten «Allfinanzaufsicht» werden.
Geschäfte müssen früher offengelegt werden
Außerdem müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens künftig unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Abschluss veröffentlicht werden. Die Kenntnis solcher Transaktionen für den Markt gebe häufig wichtige Anhaltspunkte für die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten, heißt es im Finanzministerium.
Zudem soll das Börsengesetz entschlackt werden, um den Märkten mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels zu geben. So soll die Zulassung von Wertpapieren von deren Preisfeststellung entkoppelt werden. Die Börsen dürfen dann ihre Handelsarten (amtlicher Handel oder Freiverkehr) selbst festlegen. In diesem Zusammenhang wird auch das Maklerrecht geändert. (dpa)
BERLIN. Die bisher regionale Überwachung des Verbots von Kurs- und Marktmanipulationen an den deutschen Börsen soll zentral vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel übernommen werden. Das sieht das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vor, das am Dienstag in ersten Grundzügen des Bundesfinanzministeriums bekannt wurde. Der Gesetzentwurf soll im Juni vorgelegt werden - die neuen Regeln sollen möglichst Anfang 2002 in Kraft treten.
Angesichts offener Märkte sei eine wirksame bundesweite Marktaufsicht erforderlich, heißt es zur Begründung der neuen Aufgabe für das Bundesaufsichtsamt, das bereits für die Überwachung des Insiderhandels zuständig ist. Es soll nach dem Willen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) ohnehin Teil einer noch umstrittenen, so genannten «Allfinanzaufsicht» werden.
Geschäfte müssen früher offengelegt werden
Außerdem müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens künftig unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Abschluss veröffentlicht werden. Die Kenntnis solcher Transaktionen für den Markt gebe häufig wichtige Anhaltspunkte für die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten, heißt es im Finanzministerium.
Zudem soll das Börsengesetz entschlackt werden, um den Märkten mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels zu geben. So soll die Zulassung von Wertpapieren von deren Preisfeststellung entkoppelt werden. Die Börsen dürfen dann ihre Handelsarten (amtlicher Handel oder Freiverkehr) selbst festlegen. In diesem Zusammenhang wird auch das Maklerrecht geändert. (dpa)