Börse prüft Ausschluß der Pennystocks v. Handel


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monique:

Börse prüft Ausschluß der Pennystocks v. Handel

 
26.04.01 12:45
Nach Informationen des Magazins "Telebörse" soll der Neue Markt als Wachstumssegment an der Frankfurter Börse ähnliche Regeln wie die Nasdaq bekommen. An der US-Technologiebörse werden Werte automatisch vom Handel ausgeschlossen, wenn sie mehrere Wochen lang weniger wert sind als ein Dollar. In den vergangenen Monaten waren einige Aktien am Neuen Markt mehrfach unter die Schwelle von einem Euro gefallen. Aufgrund ihres geringen Wertes werden billige Aktien Penny Stocks genannt.

Die können doch nicht einfach den Handel einstellen, das widerspricht doch den Aktionärsinteressen!
Was meint Ihr dazu?

Antworten
MJJK:

Vgl.

 
26.04.01 12:50
pink.ariva.de/board/thread.m?a=&search=Pennystock&nr=64805&59  
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Glasnost:

Es gäbe da schon ein paar Gründe

 
26.04.01 13:03
Pennystocks wie Escom sind nur noch reine Papierwerte, d.h. dahinter verbirgt sich keine Geschäftliche Substanz mehr
Wenn diese Regel eingeführt wird, werden sich die Anleger zunächst überlegen, ob Sie diesen Wert
- noch kaufen wollen (Risiko des Totalverlustes)
- unter die 1€ Marke fallen lassen wollen
Letztenendes entscheidet auch hier die Geschäftliche Substanz eines Unternehmens und das Vertrauen der Anleger.
Und last not least, eine Börse, die sich selbst ernst nimmt, muß dem Handel mit Firmen, die sich und diese Börse in letzter Konsequenz nicht ernst nehmen, rausschmeißen können. Das würde zumindest ein professionelles Selbstverständnis verlangen.
Toughe Regeln sorgen andererseits dafür, daß unser Geld etwas sicherer ist, was immer Sicher im Zusammenhang mit spekulativen Aktien ist.

Gruß, Glasnost
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Roland:

@monique

 
26.04.01 13:07
Die Aktien der betroffenen Firmen werden nur aus dem Handel des Neuen Marktes herausgenommen, aber gehandelt werden kann mit diesen Aktien natürlich immer noch.

Das Delisting an der NASDAQ führt dazu, daß Aktien in den OTC - Handel gehen. Damit soll dem Anleger bewußt gemacht werden, daß diese Aktien stark Risiko behaftet sind. Ähnliches hat man in Deutschland vor. Mit solchen Aktien kann dann auch nur mit einer entsprechenden "Berechtigung" gehandelt werden (Erklärung bei der Bank, daß man sich des Risikos beim Handel mit solchen Aktien bewußt ist, die Bank für erlittene Verluste in diesem Segment nicht haftbar macht blablabla).
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eyron:

Ich würde das nur begrüßen o.T.

 
26.04.01 14:01
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