Ich stelle keinen negativen Zusammenhang her. Ich habe keine Information, dass dem Widerspruch gegen den Bafin-Bescheid statt gegeben wurde, Falls dem statt gegeben wäre, hätte die Bafin das doch längst bekannt gegeben und auf seiner Seite aktualisiert, oder etwa nicht ?
Und die Finanzberichte sind auch nicht da. Da zähle ich eben 1+1 zusammen. Kein negatvier Zusammenhang, sondern nur eine realistische kritische Denkweise.
Für mich hat es erst Ordnung, sobald die Finanzberichte veröffentlich sind. Und alle weiteren Pflichten, die im General STandard üblich sind, befolgt werden.