Abschaffung der Krypto-Haltefrist verfassungswidrig? CDU-Politiker äußert Zweifel
kryptorevolution.de/...chster-cdu-politiker-aeussert-zweifel/
Auzug:
Schulz verweist auf das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023. Darin bestätigte das Gericht, dass Bitcoin, Ethereum und Monero als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 des Einkommensteuergesetzes einzustufen sind. Damit sind sie steuerrechtlich wie Gold, Fremdwährungen und andere Sachwerte zu behandeln.
Tipp der Redaktion: Krypto-Haltefrist: Am 12. August läuft für Klingbeil eine wichtige Frist ab
Eine Herauslösung ausschließlich von Kryptowährungen hält Schulz deshalb für problematisch. Während Gewinne aus Gold oder Fremdwährungen nach Ablauf der Jahresfrist weiterhin steuerfrei blieben, würden Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert. Dies werfe Fragen zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot auf.
Auch die Behandlung bestehender Positionen ist ungeklärt. Millionen Anleger haben ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf die seit Jahren angewandte Rechtslage getroffen. Schulz kündigte an, insbesondere diesen Punkt innerhalb der Fraktion zu thematisieren:
„Ich werde mich in der Fraktion für eine sorgfältige, verfassungsrechtlich fundierte Prüfung aller Reformvorschläge einsetzen. Bevor eine abschließende Bewertung erfolgen kann, möchte ich den noch ausstehenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums abwarten. Erst damit wird erkennbar sein, wie genau die Reform ausgestaltet sein soll, insbesondere was etwaige Bestandsschutzregelungen und die Gleichbehandlung anderer Wirtschaftsgüter betrifft.“
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Auzug:
Schulz verweist auf das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023. Darin bestätigte das Gericht, dass Bitcoin, Ethereum und Monero als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 des Einkommensteuergesetzes einzustufen sind. Damit sind sie steuerrechtlich wie Gold, Fremdwährungen und andere Sachwerte zu behandeln.
Tipp der Redaktion: Krypto-Haltefrist: Am 12. August läuft für Klingbeil eine wichtige Frist ab
Eine Herauslösung ausschließlich von Kryptowährungen hält Schulz deshalb für problematisch. Während Gewinne aus Gold oder Fremdwährungen nach Ablauf der Jahresfrist weiterhin steuerfrei blieben, würden Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert. Dies werfe Fragen zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot auf.
Auch die Behandlung bestehender Positionen ist ungeklärt. Millionen Anleger haben ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf die seit Jahren angewandte Rechtslage getroffen. Schulz kündigte an, insbesondere diesen Punkt innerhalb der Fraktion zu thematisieren:
„Ich werde mich in der Fraktion für eine sorgfältige, verfassungsrechtlich fundierte Prüfung aller Reformvorschläge einsetzen. Bevor eine abschließende Bewertung erfolgen kann, möchte ich den noch ausstehenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums abwarten. Erst damit wird erkennbar sein, wie genau die Reform ausgestaltet sein soll, insbesondere was etwaige Bestandsschutzregelungen und die Gleichbehandlung anderer Wirtschaftsgüter betrifft.“
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Nach dem Bärenmarkt ist vor dem nächsten Bullrun. Schlauer durch Aua
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