mit minderheit beschluss wurde das 400 Jahre alte Bankgeheimnis auf gehoben und Führung der alten sozialistin Merkel! Seid breit ( FDJ)
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ich darf es nicht verlinken, warum wohl?
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Wenn gerade keine Fußball-Trophäen vergeben werden, tut es zur Not allerdings auch ein vollkommen unbedeutender Nebenkriegsschauplatz. Den blasen Politik und Medien dann zum allumfassenden Brimborium auf, um die Wähler so von den eigentlich wichtigen Entscheidungen abzulenken.
Die diesjährige „Sommerpause“ kann hier als Schulbeispiel dienen: Im Windschatten der medial hochgepushten Homoehe, wurden in den vergangenen Tagen gleich mehrere Gesetze durchgepeitscht, von denen jedes für sich betrachtet für die übergroße Mehrheit der Bürger weitaus bedeutender ist als die Gleichstellung von Schwulen und Lesben.
So wurde das 400 Jahre alte (!) Bankgeheimnis in den vergangenen Tagen genauso abgeschafft, wie die Meinungsfreiheit im Internet.
Wobei das umstrittene Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz (Netz-DG) nur der Anfang sein dürfte. Über eine neu zu schaffende „Digital-Agentur“ scheint das Justizministerium von Heiko Maas künftig die vollständige Kontrolle über das Internet anzustreben.
Ganz nebenbei, und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, wurde außerdem ein Gesetz durchgewunken, das es Regierungsbehörden künftig erlaubt, auf Handys und Computern der Bürger mit Hilfe so genannter „Staatstrojaner“ herumzuschnüffeln.
Schließlich können Bundesbürger neuerdings für alle möglichen Delikte mit einem Fahrverbot belegt werden.
Der Vorgang folgt dem allseits bekannten Muster: Die Politiker geben vor, eine kleine Minderheit (Schwule und Lesben) zu schützen, klopfen sich dabei medial gegenseitig auf die Schultern - während sie gleichzeitig die Rechte der übergroßen Mehrheit massiv beschneiden, einschränken oder ganz abschaffen
godmode-trader.de/artikel/sommerpause-die-politik-zeigt-ihr-wahres-gesicht,5401947
Wer selbst kein gläserner Bankkunde sein will, dem bleiben eigentlich nur noch zwei "Fluchtwege": Entweder die verstärkte Nutzung von Bargeld, die immer noch einigermaßen anonym möglich ist, oder der Umstieg auf Kryptowährungen. Die völlige Aushebelung des Bankgeheimnisses, die aktuell vonstattengeht, wird die Nachfrage nach Kryptowährungen wie Bitcoin für den Zahlungsverkehr noch weiter steigern. Schließlich bieten Bitcoin & Co die Möglichkeit, Transaktionen auch unbeobachtet durch Banken, Dienstleister und Behörden vornehmen zu können. Tatsächlich funktioneren Kryptowährungen völlig ohne Inanspruchnahme einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters.
godmode-trader.de/artikel/achtung-ab-januar-gehoeren-ihre-bankdaten-nicht-mehr-ihnen,5597190
Der Paragraf zum „Schutz von Bankkunden“ wurde vollständig gestrichen
Im Gegensatz zum vielbeachteten neuen Gesetz der „Ehe für Alle“ ging eine gravierende Änderung die das neue Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) mit sich bringt weitestgehend unter. Am 23. Juni wurde mit Wirkung zum 25. Juni 2017 der bisherige §30a zum Schutz von Bankkunden komplett gestrichen. Nachfolgend finden Sie den bis zum 25.06. gültigen Paragrafen.
Der bisherige und jetzt abgeschaffte § 30a AO zum Schutz von Bankkunden
(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.
(3) Die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 vorgenommen worden ist, dürfen anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen soll insoweit unterbleiben.
(4) In Vordrucken für Steuererklärungen soll die Angabe der Nummern von Konten und Depots, die der Steuerpflichtige bei Kreditinstituten unterhält, nicht verlangt werden, soweit nicht steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend gemacht werden oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt dies bedingt.
(5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren nach § 208 Abs. 1 Satz 1 ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.
Bereits seit dem Jahr 2005 haben die Finanzbehörden Zugriff auf deutsche Bankkonten
Die Aushöhlung des einst so strengen Bankgeheimnisses in Deutschland begann bereits im Jahr 2005. Das sogenannte „Kontenscreening“ ermöglichte Finanzämtern und weiteren staatlichen Behörden, wie beispielsweise den Sozialämtern, eine Abfragemöglichkeit bei Nachweis eines berechtigten Interesses. Das führte dazu, dass die Zahl der behördlichen Kontoabfragen in den letzten Jahren immer weiter zunahm.
Von rund 150.000 Kontoabfragen im Jahr 2013 verdoppelten sich diese bis zum Jahr 2016 bereits auf 300.000. Diese Entwicklungen sind negativ für die Freiheits- und Bürgerrechte in Deutschland. Sie bestärken mich in meinen Strategien der Konto- und Depotführung in soliden Ländern, wie der Schweiz und Liechtenstein.
godmode-trader.de/artikel/deutsches-bankgeheimnis-zum-25-06-17-abgeschafft,5394456