"Normale" Aktiengewinne sind aber Einkünfte i.S. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG. Demnach schließe ich daraus, dass Verluste aus ADRs nicht mit Gewinnen als Aktien verrechnet werden. Und wohl auch umgekehrt.
Also wenn umgekehrt auch, dann bedeutet es ja doch das Verluste aus Aktiengeschäften (Bsp.: Wirecard) nicht
mit Gewinnen aus ADR-Geschäften (Biontech ADR) NICHT VERRECHNET WERDEN KÖNNEN !!
Sehe ich das jetzt richtig ..... oder habe ich einen Denkfehler ??
Es hatten doch aber auch einige heute geschrieben, dass bei Ihnen Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus ADR-Verkäufen
verrechnet wurden !?
Sorry ..... aber bin gerade genauso schlau wie heute Nachmittag.
Also wenn umgekehrt auch, dann bedeutet es ja doch das Verluste aus Aktiengeschäften (Bsp.: Wirecard) nicht
mit Gewinnen aus ADR-Geschäften (Biontech ADR) NICHT VERRECHNET WERDEN KÖNNEN !!
Sehe ich das jetzt richtig ..... oder habe ich einen Denkfehler ??
Es hatten doch aber auch einige heute geschrieben, dass bei Ihnen Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus ADR-Verkäufen
verrechnet wurden !?
Sorry ..... aber bin gerade genauso schlau wie heute Nachmittag.