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Biotech-Star BioNTech aus Mainz


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StRa:

@Leo_2020 und @FashTheRoad

 
14.10.20 16:34

Dann will ich mal qualifiziert antworten:

zuerst @Leo_2020: sage bitte deiner Frau, dass der Spruch nicht lautet: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz (obwohl das auch sicherlich oft stimmt), sondern: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

nun @FashTheRoad: die Verrechnung von Verlusten steht in § 20 Abs. 6 EStG. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat einen umfangreichen Erlass über die Besteuerung von Kapitalvermögen herausgegeben. In den Randziffern 118 bis 131 sind über etlichen Seiten alle Fragen zur Verlustverrechnung dargestellt.  Der Erlass der OFD Frankfurt mit etlichen Anwendungsbeispielen  trägt das Aktenzeichen S2252A-104 St 219 und ist vom 01.02.2019. Er sollte über Google auffindbar sein. Ich habe ihn aus meiner Steuerrechtsdatenbank.

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Kater Mohrle:

#13663 @kater

 
14.10.20 16:44
als trader, der mit kleinen Beträgen arbeitet, kein Thema.
Manche traden um die 2€ Kursdifferenz.
Dann mit Summen jenseits 50000€, die meine ich.
Köln sagt ja, er ist hoch drin.

Bei so einer Situation, wie ich sie fiktiv, aber durchaus als denkbar beschrieben habe, läuft das alles in Minuten ab.
Da kommt dann Panik auf und das alleine nur wollen Leerverkäufer.
Das ist ihr Geschäftsmodell und sonst gar nix.
SL nutzen auch nix, weil die erst spät ausgelöst werden, wenn der Kurs schon abgesackt ist.

Einer, der mit max. 5% vom Depot drin ist, langfristig halten will ohne SL, dem kann das alles nix anhaben.
Antworten
mg90:

Verrechnung von Verlusten

 
14.10.20 16:46
ich weiss das es hier nervt,aber wenn schon lauter Spezialisten hier sind.
Wenn ich eine Aktienleiche seit Jahren im Depot liegen habe und diese jetzt heuer verkauft hätte,dann könnte ich die aktuellen Gewinne gegenrechnen?
Macht das Consors auch automatisch?
Irgendwie habe ich da meine Zweifel.
Antworten
Mathee:

Kommt drauf an

 
14.10.20 16:51
Wie alt. Seit vor 2009 wirds nicht gehen  
Antworten
mg90:

@Methee

 
14.10.20 16:53
nee ,ca. 5 Jahre
Antworten
Mathee:

Die sollten

 
14.10.20 16:55
Automatisch verrechnet werden
Antworten
warli:

Russland mit zweitem Impfstoff

 
14.10.20 16:57
na Super, ein zweiter "Wodka Cocktail", na dann mal Prost, hix
Russland hat nach den Worten von Präsident Wladimir Putin einen zweiten Corona-Impfstoff zugelassen.
Antworten
mg90:

Danke

 
14.10.20 16:57
Antworten
mg90:

Wodka mit Spiritus

 
14.10.20 16:59
Antworten
Strikerxxx:

@stefanoieder

 
14.10.20 17:01
Hier bei BionTech ist es so, der Heimatmarkt ist die NASDAQ, da wird der Kurs gemacht. Siehst du auch sehr gut was da an Volumen teilweise in 30 Minuten gehandelt wird, läuft hier gerade mal den ganzen Tag.
So wie heute, die Deutschen kaufen hoch und somit starten die Ami's höher als der Schlusskurs. Wie du erkannt hast ein GAP.
Dieses muss nicht zwingend geschlossen werden. Allerdings ist es oft der Fall. Für einen sauberen Anstieg ist es besser. Am Ende entscheiden die Computer Algorithmen.


Antworten
Nero.:

@mg90 ,

 
14.10.20 17:01
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 kann der Verlustvortrag lebenslang durchgeführt werden, es gibt de facto kein Verfallsdatum für die angefallenen Verlustvorträge.

www.gevestor.de/details/...oniert-die-verrechnung-778410.html
Antworten
StRa:

Verlustverrechnung ADRs

 
14.10.20 17:05

Ergänzung meines Beitrags 13664:

Verluste aus der Veräußerung von ADRs fallen unter die einschränkte Verlustverrechnung i.S. des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.

Dort ist ausgeführt:
5 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.

Der Vollständigkeithalber hier noch § 20 Abs. 2 EStG:

(2) 1 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch

1.        der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1. 2 Anteile an einer Körperschaft sind auch Genussrechte im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1, den Anteilen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf Anteile im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1;

2.        der Gewinn aus der Veräußerung

       a)        von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. 2 Soweit eine Besteuerung nach Satz 1 erfolgt ist, tritt diese insoweit an die Stelle der Besteuerung nach Absatz 1;


       b)        von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. 2 Entsprechendes gilt für die Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung.

       2 Satz 1 gilt sinngemäß für die Einnahmen aus der Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen im Sinne des Satzes 1, wenn die dazugehörigen Anteilsrechte oder Schuldverschreibungen nicht in einzelnen Wertpapieren verbrieft sind. 3 Satz 2 gilt auch bei der Abtretung von Zinsansprüchen aus Schuldbuchforderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen sind;

3.        der Gewinn

       a)        bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;

       b)        aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;

4.        der Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die Erträge im Sinne des Absatzes 1 Nummer 4 erzielen;

5.        der Gewinn aus der Übertragung von Rechten im Sinne des Absatzes 1 Nummer 5;

6.        der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 6. 2 Das Versicherungsunternehmen hat nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich Mitteilung an das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt zu machen und auf Verlangen des Steuerpflichtigen eine Bescheinigung über die Höhe der entrichteten Beiträge im Zeitpunkt der Veräußerung zu erteilen;

7.        der Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art im Sinne des Absatzes 1 Nummer 7;

8.        der Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 9 vermittelnden Rechtsposition.

2 Als Veräußerung im Sinne des Satzes 1 gilt auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft; in den Fällen von Satz 1 Nummer 4 gilt auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens als Veräußerung. 3 Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. 4 Wird ein Zinsschein oder eine Zinsforderung vom Stammrecht abgetrennt, gilt dies als Veräußerung der Schuldverschreibung und als Anschaffung der durch die Trennung entstandenen Wirtschaftsgüter. 5 Eine Trennung gilt als vollzogen, wenn dem Inhaber der Schuldverschreibung die Wertpapierkennnummern für die durch die Trennung entstandenen Wirtschaftsgüter zugehen.

Da sich Einige hier langweilen, wenn es qualifizierte Steuerauskünfte gibt, war das mein letzter Beitrag über Verlustverrechnungen.

Antworten
Stefanoieder:

danke

 
14.10.20 17:08
an striker
Antworten
19MajorTom68:

Augusto14

 
14.10.20 17:12
Ich glaube, Deine „pi mal Daumen“ Berechnung ergab bei einer Wirksamkeit vom 60% den 17.10.2020 für den ersten Messpunkt.

Welchen Zeitraum hattest Du noch Angesetzt bis zur Beschlussfassung? Waren das 7 Tage?
Antworten
19MajorTom68:

Ups,....hatte es überlesen

 
14.10.20 17:15
Eine gute Woche.

Und der Zeitraum für die Differenz von 50% bis zur Wirksamkeit 90% lag bei?
Antworten
Sonnenstrahl:

mal was von Bloomberg

 
14.10.20 17:19
Mal schauen, ob der Analyst Recht hat (Auszug):

Pfizer-BioNTech Data May Come as Soon as This Week, Leerink Says
By Cristin Flanagan

(Bloomberg) -- An interim look at efficacy from Pfizer and BioNTech’s Covid-19 vaccine candidate, BNT162b2, could arrive as soon as this week, an SVB Leerink analyst said after examining estimated accruals of cases of the disease in the late-stage trial.

“The first two interim analyses should come in quick succession—one 2-3 weeks after the first,” analyst Daina Graybosch wrote in a research note

Still, “if we reach November without an announcement, it is  Pfizer-BioNTech Data May Come as Soon as This Week, Leerink Says likely the independent, external DMC decided to continue the Trial through one to two interim analyses,” which could distress Investors

Graybosch is increasingly positive on BNT162b2 showing efficacy for market perform-rated BNTX, and notes that while uptake may be difficult given “building public skepticism” she sees Pfizer and BioNTech’s shot competitively positioned for a new seasonal re-vaccination market

Antworten
Sonnenstrahl:

Meldung war von heute Mittag

 
14.10.20 17:19
Antworten
Squideye:

Wird BioNTech diese Woche Daten der ersten Phase 3

 
14.10.20 17:23
veröffentlichen?

Pfizer (PFE) and BioNTech (BNTX) — currently in the lead in the race for a Covid-19 vaccine — could post initial final-phase data this week, a BNTX stock analyst said Wednesday.

Reviewing comments made by the companies, "the first interim (analyses) could arrive this week," SVB Leerink analyst Daina Graybosch said in a note to clients Wednesday. Graybosch boosted her price target on BNTX stock to 69 from 62.

The partner companies have been saying that they could have Phase 3, or final-phase, clinical trial data in October. and could have emergency approval and 100 million doses ready by year-end.

That said, Graybosch said it's also possible the first data might not be released until November, depending on the actions of the independent, external data monitoring committee. A delay into November would not imply that the vaccine, BNT162b2, fell short, she said.

"We are increasingly confident that BNT162b2 will prove efficacious in its primary endpoint of preventing symptomatic disease," she wrote.


www.investors.com/news/technology/...accine-eyes-finish-line/
Antworten
Hygeia:

Russland 3. ! Impfstoff in Entwicklung

 
14.10.20 17:24
Laut Putin sei ein Dritter Impfstoff bereits in der Entwicklung.
"Dieses Serum werde derzeit am Tschumakow-Forschungszentrum für immunobiologische Präparate der Russischen Akademie der Wissenschaften getestet"

Der zweite, heute zugelassene Impfstoff heisst EpiVacCorona


Quelle u.a: www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/...4d6d-b855-2b5b472f0536
Antworten
koeln2999:

@StRa

2
14.10.20 17:26
Jetzt ist mir klar was Deine Akürzung bedeutet. Die Assoziation hatte ich schon mal,-)

Da die viele hier überforderst (das ist was anderes als langweilen) gib doch mal die kurzversion für Normalos.

ich verstehe es so:

1) Verluste aus ADR (BionTech) dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden. Und das pr jahr. Heisst wenn ich 30.000 Euro Verlust mit BionTech machen und dieses Jahr 30.000 Euro Gewinn mit anderen Aktein mache, dann darf ich 10.000 Euro anrechnen und die anderen 20.000 Euro gehen als Verlustvortrag ins näcshte jahr

2) Gewinne aus ADR (BionTech) analog? Das wäre für mich von Interesse, da ich aktuell 60K Verlustvortrag von WDI habe und gedenke diese größtenteils mit Gewinnen aus ADR auszugleichen.
Mrinrt Vermutung nach gilt es hier nicht analog, da ich mehrere ADR halte und aus den mehreren bereits Gewinne von mehr als 10.000 Euro realisiert habe, die seitens des doch recht professionellen Brokers den ich beauftragt habe nicht versteuert werden.

Bitte um Beantwortung dieser O.T. zu 1) o.K.? und 2) und dann ist das auch für nicht Steuerrechtsanwälte klar verständlich...  
Antworten
Mani_2020:

Fällt

 
14.10.20 18:05
Geht's heute noch ins minus?  
Antworten
mg90:

nasdaq aktuell

 
14.10.20 18:12
92,90  
750000 Stück
Antworten
Tamoi:

???

 
14.10.20 18:15
Gibt es eine Erklärung, warum heute sämtliche BIOS in den Keller rauschen?
Antworten
Augusto14:

Verlustverrechnung

2
14.10.20 18:16

Erstmal vielen Dank, StRa, für die Informationen und Quellen!

Beim klärenden Blick ins Gesetz hat sich mir auch eine weitere, bislang offene Frage, erschlossen, nämlich die nach der Gewinnermittlung bei Teilverkäufen aus einer mehrfach zu unterschiedlichen Kursen eingekauften Position. § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sagt dazu "Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden." In Normaldeutsch: Soweit die Aktien in einem Depot liegen, wird steuerlich immer davon ausgegangen, dass die als erstes gekauften Aktien auch als erstes verkauft wurden.
Kann gerade bei BioNTech, wo viele schon früh zu Kursen unter 30 EUR eingestiegen sind, einen nicht unerheblichen Unterscheid machen. Hätte ich z.B. heute 100 Stk. zu 82 EUR verkauft, und zu 79 EUR zurückgekauft, wären das für mich 300 EUR Gewinn gewesen, fürs Finanzamt jedoch über 6.200 EUR, weil ich sehr früh und damit zu sehr niedrigen Kursen bei BioNTech eingestiegen bin. [Man gut, dass ich nicht getradet habe - so viel Verlust habe ich gar nicht mehr im Topf, bin bei LH letztlich doch noch glimpflich rausgekommen.]

Köln, zu Deiner Frage (soweit nicht schon von jemand anderem beantwortet): Die Verrechnungsbegrenzung auf 10.000 EUR / Jahr bezieht sich allein auf Verluste i.S.d. Abs. 2. Satz 1 Nr. 3, d.h. Termingeschäfte.  Zu Aktien besagt § 20 Abs. 6 S. 4 ESTG: "Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden". D,h,, andere Wertpapiere wie z.B. Anleihen, Fonds, ETFs, oder eben auch Options- und Termingeschäfte bleiben hierbei aussen vor.

Antworten
FashTheRoad:

Shortseller

 
14.10.20 18:17
Hier wird heute ordentlich geshortet ...... hat meiner Meinung nach nichts mit den anderen Biotechwerten zu tun.
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